Ärzteschaft

Versorgungs­stärkungsgesetz: Bundesärztekammer sieht Chancen

  • Freitag, 3. Mai 2024

Berlin – Die Herausnahme bisher vorgesehener Regelungen im Gesundheitsversorgungs­stärkungs­gesetz (GVSG) bietet aus Sicht der Bundesärztekammer (BÄK) die Chance, zu besseren Lösungen für eine nachhaltige Stärkung der ambulanten Versorgung zu kommen.

In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des GVSG betont die BÄK, viele der ursprünglichen Vorschläge zur strukturellen Weiterentwicklung der Versorgungslandschaft seien aufgrund „nicht notwendiger Komplexi­täts­stei­gerungen durch die Einführung von Parallelstrukturen und unklare Aufgabenabgrenzungen der ver­schiedenen Versorgungsformen“ kritisch zu bewerten.

Der 128. Deutsche Ärztetag 2024 in Mainz befasse sich dieses Jahr mit dem Schwerpunktthema „Gesundheits­versorgung der Zukunft – mehr Koordination der Versorgung und bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten“.

Dabei würden strukturelle Ansätze zur Zugangs- und Versorgungssteuerung, zu interprofessioneller und sekto­renverbindender Versorgung sowie zu ausgewiesenen Behandlungspfaden beraten. Die Bundesärztekammer bietet an, die strukturelle Weiterentwicklung der Versorgung auf Grundlage dieser Beratungsergebnisse mitzu­gestalten.

Bezüglich der im GVSG-Entwurf enthaltenen Honorarreform für den hausärztlichen Bereich bekräftigt die BÄK ihre Unterstützung. Die vorgesehene Entbudgetierung, die Einführung einer Versorgungspauschale für chro­nisch kranke Patienten und die Vorhaltepauschale seien grundsätzlich sachgerecht.

Die Regelungen müssten jedoch so ausgestaltet werden können, dass sie nicht auf eine bloße Umverteilung finanzieller Mittel hinauslaufen und eine echte finanzielle und strukturelle Stärkung des ambulanten Sektors bedeuten, betont die BÄK. Der dafür erforderliche gesetzliche Rahmen müsse unter enger und umfassender Einbindung ärztlicher Verbände und der Selbstverwaltungseinrichtungen entsprechend angepasst werden.

Von großer Bedeutung sei zudem, dass in einem nächsten Schritt die Entbudgetierung auch auf die fachärzt­liche Versorgung ausgeweitet wird. Die BÄK verweist diesbezüglich darauf, dass dazu konkrete Vorschläge ärztlicher Verbände vorliegen.

Weitergehende gesundheitspolitische Maßnahmen fordert die BÄK zudem mit Blick auf die Beteiligungsmög­lichkeiten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die im GVSG vorgesehene stärkere Einbeziehung der Pflege in die Beratungen des G-BA sei ein nachvollziehbarer Schritt – dies müsse jedoch „auch für die Bun­desärztekammer als einzige sektorenübergreifende Vertreterin aller Ärztinnen und Ärzte“ gelten.

Der BÄK müsse ein unmittelbares Mitberatungs- und auch Antragsrecht zu allen Richtlinien des G-BA er­möglicht werden, in denen unabhängiger ärztlicher Sachverstand gefordert ist.

Zusätzlichen Regelungsbedarf sieht die BÄK auch in Bezug auf investorengetragene medizinische Versor­gungs­zentren (iMVZ). Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe wiederholt eine entsprechende Regelung für die Versorgungsgesetzgebung angekündigt – auch konkrete Regelungsvorschläge der BÄK lägen vor.

Die BÄK betont außerdem, dass eine angemessene Erhöhung der Zahl der Medizinstudienplätze eine Verant­wortung bleibe, der sich Bund und Länder nicht entziehen dürfen. Reglungen dazu waren in vorangehend bekannt gewordenen GVSG-Arbeitsentwürfen enthalten, wurden aber aus dem Referentenentwurf gestrichen.

aha

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