Gesundheitsetat: Finanzministerium sperrt Finanzzusagen

Berlin – Das Bundesfinanzministerium (BMF) stellt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Zweiten Nachttragshaushaltsgesetz auch die Ausgaben der einzelnen Ministerien auf den Prüfstand. Das verdeutlicht ein Schreiben von Werner Gatzer, Staatssekretär im BMF, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Darin heißt es, es ergebe sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit, die haushaltswirtschaftliche Gesamtlage zu überprüfen. „Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, beabsichtige ich daher, alle in den Einzelplänen 04 bis 17 und 23 bis 60 des Bundeshaushaltsplans 2023 ausgebrachten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen mit sofortiger Wirkung zu sperren“, schreibt Gatzer an alle Bundesministerien.
Das Finanzministerium sperrt damit die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Haushalt 2023. Das sind Finanzzusagen für die kommenden Jahre, die etwa für mehrjährige Vorhaben genutzt werden. Die Sperrung von Posten im Haushalt für das laufende Jahr bedeutet nach Angaben aus dem Finanzministerium keine Ausgabensperre.
Die für 2023 eingestellten Gelder könnten regulär fließen, hieß es in Ministeriumskreisen. Es handele sich vielmehr um eine Sperre von Verpflichtungen für die kommenden Jahre. Diese würden vorsorglich für den Fall gestoppt, dass das Karlsruher Haushaltsurteil auch auf ältere Rücklagen in Sondervermögen anzuwenden sei.
Die Sperrung betrifft auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Ein BMG-Sprecher betonte auf Nachfrage, welche Konsequenzen die Sperre für den Etat des BMG und künftige Projekte habe, dass man die „Ankündigung des BMF zunächst regierungsintern besprechen und nicht öffentlich kommentieren“ wolle.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen keine sozialen Leistungen betroffen sein. „Sozialleistungen sind nicht gefährdet“, sagte ein Sprecher des Bundessozialministeriums in Berlin. Die gesetzlichen Renten, Arbeitslosengeld, die Lebensunterhaltsleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung würden auch weiterhin fristgerecht und in voller Höhe ausgezahlt.
Aus dem Arbeitsressort von Minister Hubertus Heil (SPD) hieß es weiter, wie jedes betroffene Ressort prüfe derzeit auch das Arbeitsministerium, was die haushaltswirtschaftliche Sperre der Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt 2023 im Einzelnen bedeute. „Diese Prüfung ist vielschichtig und erfordert daher Zeit.“
Unterdessen rang die Ampelkoalition weiter um den Umgang mit dem Urteil aus Karlsruhe. Das BVerfG hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt.
Zugleich entschieden die Richter, der Staat dürfe sich Notlagenkredite nicht für spätere Jahre zurücklegen. Daher könnten über den Klima- und Transformationsfonds hinaus weitere Nebenhaushalte des Bundes betroffen sein. Der Haushaltsausschuss des Bundestags beriet das Thema heute mit Fachleuten in einer Öffentlichen Anhörung.
In der Anhörung sprachen sich nach Angaben des Bundestags mehrere der Sachverständigen dafür aus, einen Nachtragshaushalt für 2023 zu verabschieden, der die Erklärung einer Notlage im Sinne der Schuldenbremse vorsieht. Damit soll laut Expertenmeinung sichergestellt werden, dass die aus dem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF) in diesem Jahr abgeflossenen Mittel verfassungsrechtlich gedeckt sind.
Uneinig waren sich die Sachverständigen in der Frage, ob der aktuell im parlamentarischen Verfahren befindliche Bundeshaushalt 2024 zeitnah beschlossen werden sollte oder nicht.
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