Haushaltsausschuss bewilligt mehr Geld für Prävention und internationale Gesundheit

Berlin – Es war eine lange Sitzung für den Haushaltsausschuss: Begonnen gestern um 13.30 Uhr und beendet heute um 4.19 Uhr verhandelten die Haushaltspolitikerinnen und Politiker mit den jeweiligen Ministerien um jeden Punkt in ihren Finanzplanungen. Da die meisten Fachressorts – darunter auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) – nicht von den im Urteil des Bundesverfassungsgerichts kritisierten Fonds fallen, konnten hier auch abschließende Beratungen stattfinden. Beschlossen wird der Haushalt vom Ausschuss allerdings erst kommende Woche Donnerstag. Der finale Beschluss durch das Parlament soll am 1. Dezember stattfinden.
Für den Bereich des Bundesgesundheitsministeriums haben die Haushälterinnen und Haushälter einige Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf durchgesetzt:
So werden im Bereich Aufklärung und Prävention für die Suizidberatung zusätzliche Mittel von 500.000 Euro zur Umsetzung des Nationalen Präventionsplans Suizid bereitgestellt. Konkret gefördert wir damit MANO, eine Onlineberatung für suizidgefährdete Erwachsene. Der Haushaltsausschuss fordert gleichzeitig das Bundesgesundheitsministerium auf, bis zum April 2024 eine nationale Suizidpräventionsstrategie vorzulegen. Daraus soll auch hervorgehen, welche Institutionen künftig gefördert werden sollen. In einem weiteren Forschungsprojekt soll mit 160.000 Euro erforscht werden, wie der professionelle Umgang mit Wünschen nach einem assistierten Suizid aussieht, besonders die Rolle von Pflegefachpersonen soll in den Blick genommen werden.
Auch die Aufklärungskampagnen für die Organspende wurde noch einmal gestärkt, so dass insgesamt 5,8 Millionen Euro 2024 zur Verfügung gestellt werden, 452.000 Euro mehr, als das Ministerium vorgesehen hatte. Ähnliches gilt auch für die Aufklärung von sexuell übertragbaren Krankheiten: Hier haben die Haushälter etwa 3,18 Millionen Euro mehr vergeben und damit insgesamt über 13 Millionen Euro. Davon erhält die Aidshilfe beispielsweise 6,5 Millionen Euro. „Angesichts der deutlich steigenden Infektionen mit sexuell übertragbaren Krankheiten ist es dringend geboten, dass wir die Aufklärung verstärken“, erklärt Paula Piechotta (Grüne), zuständige Abgeordnete für den Haushalt im Bereich Gesundheit.
Auch die Suchtprävention wurde von den Abgeordneten noch einmal um vier Millionen Euro auf 13,21 Millionen Euro erhöht. Für eine Aufklärungskampagne im Rahmen der Cannabisgesetzgebung sollen dabei 6 Millionen Euro bereitgestellt werden. „Wir verstärken damit schon zum dritten Mal die Suchtprävention als bekanntes Herzensanliegen des Haushaltsausschusses. Angesichts der anstehenden Cannabislegalisierung und der teilweise ansteigenden Suchtrisiken in den Pandemiejahren ist dies weiterhin notwendig“, so Piechotta.
Auch die Bundesinstitute – Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und Robert-Koch-Institut (RKI) – erhalten insgesamt fünf Millionen Euro mehr, als das BMG geplant hatte. Insgesamt gehen an das PEI damit 3,66 Millionen Euro, an das BfArm 5,47 Millionen Euro sowie an das RKI 9,99 Millionen Euro.
„Als Ampel-Haushälter geben wir den Instituten nun zusätzlichen Raum zum Atmen und schützen sie vor Sparmaßnahmen des eigenen Ministeriums“, kommentiert Piechotta die zusätzlichen Mittel.
Auch für die internationale Gesundheitspolitik soll es mehr Gelder geben: So erhält UNAIDS 2024 insgesamt 6,75 Millionen Euro und damit 1,75 Millionen Euro mehr als 2023. Auch hier hatte das BMG zunächst 4,75 Millionen Euro vorgesehen. Auch der 2019 gegründete Global Health Hub Germany wird künftig mit 900.000 Euro gefördert, das ist doppelt so viel wie bisher vorgesehen. Auch die Förderung für den World Health Summit wird verdoppelt und bekommt nun eine Million Euro für die Veranstaltung.
Ohne größere Änderungen und Diskussionen verabschiedete der Ausschuss die Etatplanungen für den Bundespräsidenten und das Bundespräsidialamt (Einzelplan 01), für das Bundesverfassungsgericht (Einzelplan 19), den Bundesrechnungshof (Einzelplan 20), den Bundesbeauftragten für Datenschutz und die Informationsfreiheit (Einzelplan 21) sowie den Unabhängigen Kontrollrat (Einzelplan 22).
Bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion und Enthaltung der Union nahm der Ausschuss zudem den Einzelplan des Bundestages an. Nach Änderungen an dem Einzelplan in der gestrigen Sitzung beschloss der Ausschuss in der heutigen Sitzung unter anderem einen weiteren Maßgabebeschluss. Darin wird die Bundestagsverwaltung aufgefordert, bis spätestens zum 30. Juni 2024 alle Faxgeräte in den Liegenschaften des Bundestages abzuschaffen – und alle Arbeitsprozesse und Tätigkeiten, für die diese Geräte bislang verwendet werden, komplett zu digitalisieren.
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