Politik

GKM-Vorsitzender fordert schnelles Krisengesetz vom Bund

  • Donnerstag, 1. Oktober 2026
Andreas Philippi (SPD), diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) und Gesundheitsminister in Niedersachsen. /picture alliance, Julian Stratenschulte
Andreas Philippi (SPD), diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) und Gesundheitsminister in Niedersachsen. /picture alliance, Julian Stratenschulte
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Berlin/Hannover – Die Bundesländer fordern das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, zügig ein Gesetz zur Krisenvorsorge im Gesundheitswesen vorzulegen.

„Wir befinden uns in Deutschland und Europa derzeit in einer Phase sicherheitspolitischer Anspannung, wie schon lange nicht mehr. Es ist deswegen unerlässlich, dass wir uns mit Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen und dem Schutz von Infrastruktur beschäftigen. Insbesondere unser Gesundheitswesen muss sich auf aktuelle Bedrohungslagen einstellen“, sagte Andreas Philippi (SPD), diesjähriger Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) und Gesundheitsminister in Niedersachsen, in einer Mitteilung.

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hatte auf dem Krankenhausgipfel vor zwei Wochen sowie auch im Gesundheitsausschuss vergangene Woche angekündigt, solch ein Gesetz demnächst vorzulegen. Das Vorhaben sei „in den allerletzten Zügen“, hieß es.

Auch Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) hatte solch ein Gesetz immer wieder auf ihrer Agenda gehabt, zuletzt hieß es, „im Sommer“ sollte ein erster Entwurf vorliegen. Für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz ist das Bundesgesundheitsministerium zuständig, aber auch das Bundesverteidigungsministerium sowie das Bundesinnenministerium werden dabei einbezogen.

GMK-Vorsitzender Philippi betonte nun, dass für den Bündnis- oder Verteidigungsfall bald Regelungen festgelegt werden müssten: „Der Bund muss zügig zentrale Befugnisse, Abläufe und Ressourcen im Gesundheitswesen im Krisenfall festschreiben.“ Dazu zählten die Versorgung der Bevölkerung sowie die gleichzeitige Einsatzfähigkeit der Streitkräfte.

„Um das Gesundheitswesen gut auf den Bündnis- und Krisenfall vorzubereiten, braucht es ein Maßnahmenbündel aus stabilen Lieferketten, gut ausgebildetem medizinischen und pflegerischen Personal, verlässlichen Infrastrukturen und engen Abstimmungsprozessen zwischen Bund und Ländern“, so Philippi weiter.

Als Vorsitzender der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz hatte er das Thema auf die Tagesordnung der Ressortchefs gesetzt. Auch hatten sich die Länder nach seiner Aussage in Bund-Länder-Arbeitsgruppen zu diesem Thema „aktiv eingebracht.“ Nun müssten die Ergebnisse „dieser Arbeitsgruppen in den Gesetzesentwurf des BMG einfließen, betonte Philippi.

In einem sogenannten Umlaufbeschluss hatten die Länder erste Grundzüge ihrer Ideen festgehalten: So wollen die Länder die stationäre und ambulante Versorgung sowie die Gesundheitslogistik sicherstellen und dabei eng mit der Bundeswehr zusammenarbeiten, heißt es dort.

Die Aufgabenstellungen, die notwendig sind, haben sich die Länder in vier Cluster eingeteilt. Dazu gehört die Zahl des zur Verfügung stehenden medizinischen Personals, die stationären Behandlungskapazitäten, die Sicherung der ambulanten Versorgungskapazitäten, gemeinsame Übungsszenarien sowie die Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln. Auch der Öffentliche Gesundheitsdienst müsse einbezogen werden, fordern die Länder in dem Beschluss.

bee

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