GKV-Spargesetz: Weitere Runde für Bund-Länder-Treffen angesetzt

Berlin – Bund und Länder haben sich heute in Berlin über die Inhalte des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes ausgetauscht. Informationen des Deutschen Ärzteblattes zufolge sind sich beide Seiten nähergekommen. Zuletzt hatten die Länder an den Regierungsplänen aus Berlin scharfe Kritik geübt. Die Gespräche sollen Anfang der kommenden Woche fortgesetzt werden, heißt es aus Kreisen der Beteiligten.
„Die Gespräche heute zwischen Bund und Ländern zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz waren konstruktiv und kritisch“, sagte Andreas Philippi (SPD), Gesundheitsminister aus Niedersachsen, dem Deutschen Ärzteblatt.
Die Positionen der Regierungsfraktionen zu den Reformplänen empfinde er als ein Entgegenkommen gegenüber den Ländern. „Noch nicht geklärt ist hingegen die Refinanzierung für die Krankenhäuser in den Ländern. Das gibt uns noch Denkaufgaben auf“, sagte er.
Am Dienstagabend will sich der Gesundheitsausschuss mit den Sparvorgaben in einer Sondersitzung befassen, wie eine Tagesordnung zeigt, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Bis dahin müssten alle Änderungsanträge vorliegen. Bis heute gab es noch keinen einzigen.
Diskussionspapier als Grundlage
Morgen könnten aber die ersten Anträge kommen, wie es aus gut informierten Kreisen hieß. Ein zweiseitiges Papier – offenbar von den Regierungsfraktionen – soll heute diskutiert worden sein. Es liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor. Es könnte Grundlage für die Gespräche rund um die Änderungsanträge sein.
Dabei soll es um die Zukunft des Pflegebudgets, die Weiterentwicklung der Personalbemessung im Krankenhaus, Pflegepersonaluntergrenzen, Entbürokratisierung und Stärkung der Pflege im Krankenhaus gehen.
Ein Punkt darin ist zum Beispiel, dass Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband in einer Arbeitsgruppe mit dem Bundesgesundheitsministerium und unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bis zum 31. Oktober 2026 ein Konzept für eine zukunftsfähige Finanzierung von Pflegepersonalkosten erarbeiten sollen.
Eine gesetzliche Umsetzung dieses Konzepts werde mit Wirkung ab dem Jahr 2028 angestrebt, heißt es weiter. Für die Übergangszeit bleibe das Pflegebudget erhalten und werde – entsprechend der Regelungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung – in seinem Wachstum an die Entwicklung der relevanten Obergrenze gekoppelt.
Darüber hinaus sollen die Krankenhäuser über eine sogenannte „Generalnorm gesetzlich verpflichtet“ werden, in allen Personalbereichen für diejenige Personalbesetzung zu sorgen, die für eine gute Qualität der Leistungen erforderlich ist. Gleichzeitig werde von einer verpflichtenden Anwendung der Personalbemessungsinstrumente für die Pflege sowie für den ärztlichen Bereich Abstand genommen; die Kommission für die Personalbemessung im Krankenhaus werde abgeschafft, so das Papier.
Über das Instrument der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) soll den Vorschlägen zufolge die Mindestpersonalausstattung in pflegesensitiven Bereichen sichergestellt werden. Zur Einhaltung soll die zwischen DKG und GKV-Spitzenverband geschlossene Sanktionsvereinbarung mit dem Ziel überprüft werden, etwaige wirtschaftliche Anreize für ein regelmäßiges Unterschreiten der PpUG auszuschließen.
Der Leistungsgruppen-Ausschuss soll zudem den gesetzlichen Auftrag erhalten, unverzüglich zur personellen Ausstattung der Leistungsgruppen auch Mindestkriterien zur spezifischen Qualifikation und Verfügbarkeit des Pflegepersonals zu empfehlen.
Das Bundesministerium für Gesundheit wird gemeinsam mit den Interessenvertretungen der in der Pflege Beschäftigten die anstehenden Beratungen vorbereiten. Eine rechtstechnische Umsetzung der Empfehlungen des Leistungsgruppen-Ausschusses wird mit Wirkung ab 2028 angestrebt.
In dem Papier spielt auch die Entbürokratisierung eine Rolle. Datenerhebungen und -meldewege zu Pflege im Krankenhaus sollten demnach auf ihre Notwendigkeit und Redundanzen überprüft werden. Zudem will man die Pflege im Krankenhaus stärken.
Das Bundesgesundheitsministerium soll damit beauftragt werden, zusammen mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte ein bundeseinheitlichen Klassifikationssystems für Pflegeleistungen und Pflegediagnosen voranzutreiben. „Dieses System soll geeignet sein, hieran perspektivisch auch die Vergütung für pflegerische Leistungen im Krankenhaus anzuknüpfen“, heiß es.
Kritik am Zeitplan
Ob aus dem Papier Änderungen folgen ist unklar. Unabhängig davon bliebe für die Opposition am Ende nur wenig Zeit, sich mit den Änderungen aus den Koalitionsfraktionen ausführlich zu beschäftigen. Das hatten sie zuletzt auch deutlich moniert. Bisher soll der Bundestag dem Vernehmen nach am Donnerstag (9. Juli) über das Gesetz abstimmen. Stand heute steht es im Parlament noch für Freitag (10. Juli) auf der Tagesordnung. Union und SPD peilen aber den Donnerstag an.
Der Bundesrat soll sich am Freitag (10. Juli) damit befassen. Die Länderkammer muss zwar nicht zustimmen, könnten aber entweder dazu noch den Vermittlungsausschuss anrufen oder die Reform erst für ihre September-Sitzung (25.9.) auf die Agenda setzen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte heute den von der Bundesregierung vorgesehenen Zeitplan scharf. „Mit diesem verkürzten Verfahren zeigt die Bundesregierung erneut, dass sie demokratische Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsprozess eher als Hindernis denn als notwendiges Korrektiv betrachtet“, erklärte Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG.
Bis zur Stunde würden weder die Abgeordneten noch die Betroffenen die Änderungsanträge kennen, die dann am Dienstag erstmals beraten werden sollten. „Ein Gesetz, das die Gesundheitsversorgung von 80 Millionen Menschen nachhaltig verschlechtern, Krankenhäuser in die Insolvenz treiben und bis zu 140.000 Stellen im Krankenhausbereich gefährden kann, darf nicht im Eilverfahren durch das Parlament gedrückt werden“, so Gaß.
Die Begründung besonderer Eilbedürftigkeit sei nicht nachvollziehbar. Während andere dringend notwendige Reformen, etwa in der Pflege, wegen Uneinigkeit innerhalb der Bundesregierung verschoben würden, soll dieses Gesetz im Schnellverfahren beschlossen werden.
„Eine Sommerpause darf kein Argument sein, demokratische Beteiligungsrechte einzuschränken“, so Gaß. Er rief die Bundesregierung und den Bundestag auf, für ein geordnetes parlamentarisches Verfahren mit angemessenen Beratungsfristen zu sorgen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ein Sparpaket vorgelegt, das Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenfreien Mitversicherung von Ehepartnern vorsieht.
Die Pläne zielten bisher darauf, die Krankenkassen im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr gewesen als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro. Das Minus ist aber mittlerweile größer als gedacht, so dass der Bund etwa 2,5 bis drei Milliarden Euro mehr sparen muss.
Viel Kritik und etliche Verbesserungsvorschläge für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz hatte es erst vergangene Woche bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss des Bundestags mit mehr als 90 Sachverständigen gegeben.
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