Politik

Konzentration bei Endoprothetik in Bayern geplant

  • Dienstag, 21. Juli 2026
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern, spricht auf der Pressekonferenz im Prinz-Carl-Palais im Anschluss an eine Sitzung des Kabinetts in der bayerischen Staatskanzlei in München. /picture alliance, Matthias Balk
Judith Gerlach (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern, spricht auf der Pressekonferenz im Prinz-Carl-Palais im Anschluss an eine Sitzung des Kabinetts in der bayerischen Staatskanzlei in München. /picture alliance, Matthias Balk
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München – Bei der Umsetzung der Krankenhausreform will die bayerische Landesregierung Überversorgung in manchen Bereichen eindämmen.

Bei Leistungen innerhalb der Endoprothetik, also etwa elektiven Eingriffen für Hüft- oder Kniegelenke, wolle die Regierung künftig genauer hinschauen, erklärte heute Judith Gerlach (CSU), bayerische Gesundheitsministerin, heute nach dem Treffen des bayerischen Ministerrats.

Der Ministerrat hat heute zudem ein Investitionsvolumen von 598 Millionen Euro für 13 Krankenhausbauprojekte beschlossen. Mit diesem Geld sollen bis 2031 verschiedene Anbau-, Umbau- und Erweiterungsprojekte an bayerischen Krankenhäusern ermöglicht werden.

Zudem stellt Bayern in diesem Jahr 900 Millionen Euro für Krankenhausinvestitionen bereit. Davon kommen 100 Millionen Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität. „An Investitionen wird nichts scheitern“, sagte dazu heute der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU).

Gerlach begrüßte zudem die den Bundesländern versprochenen zusätzlichen 550 Millionen Euro für die Kliniken, die die Bundesregierung Mitte Juli in einer Protokollerklärung in Aussicht gestellt hat. Gerlach zufolge würde diese Finanzspritze „jährlich on top“ dazu kommen.

Ob der Zuschlag allerdings einmalig für 2027 oder auch für die Jahre danach gelten soll, ist mit der in der Erklärung gewählten Formulierung unklar. Darin heißt es: „Der Zuschlag für die besondere Vorhaltung der Universitätskliniken wird ab dem Jahr 2027 um 100 Millionen Euro erhöht. Für Krankenhäuser, die nicht von den vorgenannten Zuschlägen profitieren, werden weitere 450 Millionen Euro durch die Erhöhung eines Rechnungszuschlags gewährt.“

Das bayerische Gesundheitsministerium komme nun in die „heiße Phase“ zur Ausgestaltung der Krankenhausreform, erklärte Gerlach zur weiteren Umsetzung. Bis Ende Juli müssen die Medizinischen Dienste (MD) ihre Gutachten zu den Leistungsgruppenanträgen der Krankenhäuser – nicht nur in Bayern, sondern in ganz Deutschland – abschließen.

Im August sollen die Krankenhäuser anschließend darüber informiert werden, ob sie die Qualitätsvorgaben für die jeweiligen beantragten Leistungsgruppen erreichen oder nicht, erklärte Gerlach.

Die Aufgabe des Gesundheitsministeriums sei dann bis in den September hinein, die Anträge zu bewerten und im Herbst die Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuzuweisen. So wüssten die Kliniken im Herbst, worauf sie sich ab 2027 einstellen dürfen.

Ministerium will die „allermeisten“ Leistungsgruppenanträge bewilligen

Dabei werde das Ministerium die „allermeisten“ Anträge, bei denen die entsprechenden Qualitätsvorgaben erreicht würden, auch zuteilen, erklärte Gerlach. Im Bereich der Endoprothetik gebe es in manchen Bereichen allerdings ein „geballtes“ und großes Angebot, deshalb müsse man dort gezielt Entscheidungen zur Konzentration treffen.

Da es sich dabei um elektive, also planbare Eingriffe handelten, sei es der Bevölkerung zuzumuten, künftig weitere Strecken zu einem entsprechenden Krankenhaus zu fahren. Deshalb werde das Ministerium in diesem Bereich gezielt eingreifen und umstrukturieren. Andere Leistungsbereiche, die verstärkt konzentriert werden sollten, nannte Gerlach hingegen nicht.

Sie zeigte sich zudem froh über die erst vor einigen Tagen beschlossene Änderung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, dass die Pflegepersonaluntergrenzen als verpflichtende Qualitätsanforderung bei den Leistungsgruppen nun nicht mehr zählen sollen. Wenn das nicht gesetzlich geregelt worden wäre, hätte man „bayernweit“ und „flächendeckend“ davon Ausnahmen erteilen müssen, sagte Gerlach.

Krankenhäuser hätten im Herbst allerdings das Recht nicht erteilte Anträge anzufechten und mit dem Ministerium im Rahmen einer Anhörungsfrist zu besprechen. Bis Ende des Jahres sollen die Leistungsgruppen aber final zugeteilt werden, so Gerlach.

Bei der Leistungsgruppenzuweisung will Bayern nicht nur einzelne Krankenhausstandorte, sondern auch die Wechselwirkung der Krankenhäuser untereinander im Rahmen von Versorgungsregionen berücksichtigen. Im kommenden Jahr sollen dann die finanziellen Auswirkungen der zugeteilten Leistungsgruppen analysiert werden, so dass möglicherweise noch nachjustiert werden könnte, so Gerlach.

cmk

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