Krankengeld bleibt Beratungsthema Nummer eins

Berlin – Krankengeldbezug, Behandlungsfehler und Verweigerung der Einsicht in die Krankenakte: Zu diesen drei Themen suchten auch im Jahr 2016 ein Großteil der Versicherten Rat bei der Unabhängigen Patientenberatung (UPD).
Dabei wurden rund 10.193 Beratungen zum Krankengeld geleistet, 4.700 Beratungen zu Behandlungsfehlern und 1.591 Beratungen bei der Verweigerung der Einsicht in die Krankenakte. Das geht aus dem Monitor Patientenberatung 2016 hervor, den UPD-Chef Torben Krumwiede gemeinsam mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), heute vorgestellt hat.
Krankengeld nur bei lückenlosem Nachweis
Nach Darstellung der UPD sei offenbar auch vielen Ärzten nicht bewusst, dass der Bezug von Krankengeld „an die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist“, sagte Krumwiede. „Vielen Ärzten und ihren Mitarbeitern in den Arztpraxen ist nicht klar, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zum Zwecke des Krankengeldbezugs nicht rückdatiert werden kann.“
Daher fordert die UPD hier mehr Aufklärung für Ärzte aber auch bei den Krankenkassen. Diese müssten aus Sicht der unabhängigen Patientenberatung „ganz ausführlich“ auf die Probleme hinweisen, wenn der Krankengeldbezug erhalten bleiben soll. Auch im Versorgungsstärkungsgesetz hatte es bereits rechtliche Änderungen zum Krankengeldbezug gegeben, die UPD kann sich weitere Klarstellungen vorstellen. Auch Laumann kritisierte, dass Patienten, aber auch Ärzte nicht genügend über die Voraussetzungen des Anspruchs auf Krankengeld informiert werden. Hier müssten Krankenkassen verpflichtet werden, mehr Information und Transparenz bereit zu stellen.
Probleme mit dem MDK
Die Daten des Monitors geben auch wieder, dass viele Patienten die Arbeit des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) offenbar als „wenig patientenorientiert empfinden“. „Patienten müssen jedoch ohne jeden Zweifel darauf vertrauen können, dass der MDK grundsätzlich unabhängig und neutral aufgestellt sein“, sagte Laumann. Er habe schon vor einiger Zeit gefordert, dass der MDK „sowohl personell als auch inhaltlich neu organisiert und von den Kranken- und Pflegekassen gelöst werden“ müsse. Es gebe derzeit ein kurzes Zeitfenster vor und nach der Bundestagswahl in der diese Forderungen formuliert werden müssten.
Grünen-Politikerin Maria Klein-Schmeink begrüßte diese Forderung. Allerdings: „Leider hat Herr Laumann es versäumt, in dieser Wahlperiode rechtzeitig entsprechende Änderungen vorzutragen, damit sie auch parlamentarisch umgesetzt werden können“, so Klein-Schmeink in einer Mitteilung.
Beim Thema Behandlungsfehler fordert Laumann von der Ärzteschaft eine „Fehlerkultur, die weder skandalisiert noch bagatellisiert, sondern die transparent und gemeinsam mit den betroffenen Patienten aufarbeitet, was geschehen ist“, sagte Laumann in Berlin. Er könne sich auch Erleichterungen beim Nachweis von Behandlungsfehlern vorstellen.
Ebenso sieht Laumann es als „beschämend“ an, dass es rund 1.600 Beratungen zum Einsichtsrecht der Krankenunterlagen gab. „Mit dem Patientenrechtegesetz hat der Gesetzgeber glasklar geregelt, dass Patienten ein zeitnahes Einsichtsrecht haben“, so Laumann. Wenn dies von Ärzten verweigert werden würde, „bin ich der Meinung, dass die Ärzteschaft selbst berufsrechtlich härter durchgreifen muss.“
Der Leiter der UPD betonte, dass „der Monitor ein Seismograf für Probleme, keine repräsentative Erhebung“ sei, da sich vor allem die Unzufriedenen Hilfe und Rat suchen. „Aufgrund der großen Zahl an Beratungen geben die Ergebnisse dennoch deutliche Hinweise auf systematische Probleme in unsrem Gesundheitswesen“, so Krumwiede weiter. Laumann empfahl dagegen, dass der Monitor auf „jedem Schreibtisch von allen im Gesundheitswesen tätigen, besonders den Krankenkassen“ gehöre.
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