Politik

Sicherstellungs­zuschläge für 120 ländliche Krankenhäuser

  • Montag, 8. Juli 2019
/Stefan Germer, stock.adobe.com
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Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich darauf geeinigt, welche Kranken­häu­ser im kommenden Jahr die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bestimmten Sicherstellungszuschläge erhalten können.

In der vergangenen Woche hätten sich die Verhandlungspartner auf eine entsprechen­de Liste geeinigt, erklärt der GKV-Spitzenverband heute. Bei 120 Standorten werde dies aller Voraussicht nach der Fall sein. Da noch Gremienentscheidungen ausstän­den, solle die Liste jedoch erst in der kommenden Woche veröffentlicht werden, hieß es. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat allerdings bereits eine Liste mit Namen veröffentlicht.

Es seien sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Kranken­häuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, berücksichtigt worden, heißt es weiter.

Zudem müssen die Häuser die die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, zu denen unter anderem gehört, dass die Bevölkerungsdichte in der Region unter 100 Einwohnern pro Qua­drat­kilometer liegt.

Ein Defizit müssten die Krankenhäuser, anders als bei den Sicherstellungszuschlägen eigentlich vorgesehen, nicht nachweisen, betont das Bundesgesundheitsministerium. Jedes Haus soll 400.000 Euro zusätzlich erhalten. Insgesamt erhalten die 120 Kran­ken­häuser 48 Millionen Euro.

Ein Stück Heimat

„Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat“, erklärte Bundesge­sund­heitsminister Jens Spahn (CDU). „Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort.“ Die neuen Zuschläge bezeichnete er als „unbürokratische, konkrete und wirk­same Hilfe für den ländlichen Raum“.

„Gemeinsam mit den Klinikvertretern haben wir eine gute Entscheidung getroffen, da­mit die Menschen auch in Zukunft gerade bei Notfällen ein Krankenhaus für die Erst­versorgung in ihrer Nähe haben“, meinte Stefanie Stoff-Ahnis, die vor Kurzem Johann-Magnus von Stackelberg im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes abgelöst hat.

Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hatte der Gesetzgeber 2016 die Krankenhausfi­nan­zierung über Fallpauschalen durch verschiedene Zuschläge erweitert, um das System zu flexibilisieren. Unter anderem war der G-BA damit beauftragt worden, bun­deseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung der bereits existierenden Sicher­stellungs­­zu­schläge zu definieren.

Da die Sicherstellungszuschläge auch in der Folge nicht die gewünschte Wirkung ent­falteten, bestimmte der Gesetzgeber in dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen PpSG, dass „bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Gebieten ab dem Jahr 2020 jährlich insgesamt rund 50 Millionen Euro“ erhalten sollen, „um damit eine bessere Versorgung im ländlichen Raum gewährleisten zu können“.

fos

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