Sicherstellungszuschläge für 120 ländliche Krankenhäuser

Berlin – Deutsche Krankenhausgesellschaft, GKV-Spitzenverband und Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich darauf geeinigt, welche Krankenhäuser im kommenden Jahr die im Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) bestimmten Sicherstellungszuschläge erhalten können.
In der vergangenen Woche hätten sich die Verhandlungspartner auf eine entsprechende Liste geeinigt, erklärt der GKV-Spitzenverband heute. Bei 120 Standorten werde dies aller Voraussicht nach der Fall sein. Da noch Gremienentscheidungen ausständen, solle die Liste jedoch erst in der kommenden Woche veröffentlicht werden, hieß es. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat allerdings bereits eine Liste mit Namen veröffentlicht.
Es seien sowohl bedarfsnotwendige Krankenhäuser der Grundversorgung, die jeweils eine Fachabteilung für Innere Medizin und für Chirurgie vorhalten, als auch Krankenhäuser, die eine geburtshilfliche Fachabteilung vorhalten, berücksichtigt worden, heißt es weiter.
Zudem müssen die Häuser die die Voraussetzungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für einen Sicherstellungszuschlag erfüllen, zu denen unter anderem gehört, dass die Bevölkerungsdichte in der Region unter 100 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt.
Ein Defizit müssten die Krankenhäuser, anders als bei den Sicherstellungszuschlägen eigentlich vorgesehen, nicht nachweisen, betont das Bundesgesundheitsministerium. Jedes Haus soll 400.000 Euro zusätzlich erhalten. Insgesamt erhalten die 120 Krankenhäuser 48 Millionen Euro.
Ein Stück Heimat
„Ein Krankenhaus vor Ort ist für viele Bürger ein Stück Heimat“, erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). „Es gibt ihnen Geborgenheit und Sicherheit. Gerade in gesundheitlichen Notlagen braucht es eine schnell erreichbare Versorgung vor Ort.“ Die neuen Zuschläge bezeichnete er als „unbürokratische, konkrete und wirksame Hilfe für den ländlichen Raum“.
„Gemeinsam mit den Klinikvertretern haben wir eine gute Entscheidung getroffen, damit die Menschen auch in Zukunft gerade bei Notfällen ein Krankenhaus für die Erstversorgung in ihrer Nähe haben“, meinte Stefanie Stoff-Ahnis, die vor Kurzem Johann-Magnus von Stackelberg im Vorstand des GKV-Spitzenverbandes abgelöst hat.
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz hatte der Gesetzgeber 2016 die Krankenhausfinanzierung über Fallpauschalen durch verschiedene Zuschläge erweitert, um das System zu flexibilisieren. Unter anderem war der G-BA damit beauftragt worden, bundeseinheitliche Vorgaben für die Vereinbarung der bereits existierenden Sicherstellungszuschläge zu definieren.
Da die Sicherstellungszuschläge auch in der Folge nicht die gewünschte Wirkung entfalteten, bestimmte der Gesetzgeber in dem Anfang dieses Jahres in Kraft getretenen PpSG, dass „bedarfsnotwendige Krankenhäuser in ländlichen Gebieten ab dem Jahr 2020 jährlich insgesamt rund 50 Millionen Euro“ erhalten sollen, „um damit eine bessere Versorgung im ländlichen Raum gewährleisten zu können“.
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