Politik

Einigung zur Krankenhausreform soll im Januar 2024 vorliegen

  • Donnerstag, 23. November 2023
Manfred Lucha (Grüne, links), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, und Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit. /picture alliance, Sebastian Gollnow
Manfred Lucha (Grüne, links), Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, und Karl Lauterbach (SPD), Bundesminister für Gesundheit. /picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Bund und Länder wollen weiter gemeinsam an der Krankenhausreform arbeiten und in der zweiten Januarwoche 2024 eine weitere Bund-Länder Runde anpeilen. Unmittelbar danach solle ein geeinter Referen­tenentwurf entstehen, der in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren gehen soll.

Das kündigte Bundes­ge­sundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) heute nach einer Besprechung mit allen Ge­sundheitsministerinnen und -ministern der Bundesländer sowie den Bundestagsfraktionen der Ampelregierung an.

Hintergrund des Treffens war die weiter ansteigende Unzufriedenheit der Länder, die sich im aktuellen Prozess mit ihren Interessen nicht ausreichend berücksichtigt fühlen und ihre Planungshoheit in der stationären Versor­gung gefährdet sehen.

Mitte November hatten die Länder, federführend unter dem Gesundheitsminister und Vorsitzenden der Gesund­heitsministerkonferenz (GMK), Manne Lucha (Grüne), einen Brief an Lauterbach mit sieben Kritikpunkten und Verbesserungsvorschlägen am Arbeitsentwurf für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) übersandt.

Kurz danach gab es einen weiteren Entwurf des KHVVG, der allerdings den Wünschen der Länder noch nicht entsprach. Geplant sind Leistungsgruppen, Vorhaltepauschalen und sektorenübergreifende Versorgungseinrich­tun­gen, die die stationäre Versorgung entlasten und verbessern sollen.

Lauterbach betonte heute, es gebe trotz inhaltlicher Differenzen einen Konsens zwischen den Beteiligten, dass die Krankenhausreform schnell kommen müsse. Allerdings sprach er auch von „schwierigen Diskussionen“ und einer „schweren, komplizierten Reform“.

Mit den Ländern habe Lauterbach insbesondere über die Auswirkungen der Reform, Entbürokratisierung, Ko­operationsmöglichkeiten zwischen den Kliniken und Ausnahmeregelungen gesprochen. Thema der Runde war zudem welche Rolle der Medizinische Dienst künftig bei der Qualitätsüberprüfung haben solle sowie die sek­torenübergreifenden Versorgungseinrichtungen. Bei Letzteren habe er heute ein 11-Punkte-Konzept vorgelegt, so Lauterbach.

Ideen für sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen

So sollen künftig Patientinnen und Patienten nach einem größeren Eingriff in der Universitätsklinik in einer kleineren Einrichtung gepflegt werden, so dass die Betten in der Uniklinik wieder schneller zur Verfügung stünden.

Damit wäre nicht nur eine medizinisch „hoch sinnvolle“ Möglichkeit gegeben, sondern auch eine ortsnahe Pfle­ge verbunden, die für Angehörige besser sei und es werde Geld gespart. Es bräuchte außerdem Institutsambu­lanzen, wo drohende Unterversorgung herrsche, erklärte Lauterbach. In dieser müssten die geplanten Hybrid-DRG sowie Kurzzeit- oder Übergangspflege möglich sein.

Hinsichtlich der Forderungen der Länder nach einer zeitnahen Auswirkungsanalyse erklärte Lauterbach, diese werde es erst geben, wenn der neue Grouper – der zur Berechnung der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) genutzt wird – unter Berücksichtigung der Leistungsgruppen fertig entwickelt sei.

„Der Grouper wird im Mai nächsten Jahres fertig sein“, kündigte er heute an. Zudem müssten die Bundesländer zunächst die Leistungsgruppen den Krankenhäusern zuordnen. Erst dann könnten Berechnungen für jedes Bundesland und jede Klinik vorgenommen werden. Allerdings sei für eine Auswahl von Krankenhäusern eine vorläufige Grouperberechnung möglich, so Lauterbach.

Minister Lucha begrüßte, dass Lauterbach mündlich zu den Kritikpunkten der Länder Stellung genommen habe und viele Aspekte auch eingesehen hätte. „Es ist ein großer Erfolg, dass wir nicht auseinander gegangen sind und sich der Dissenz nicht manifestiert.“ Der Minister habe zugesagt, dass er sein Entgegenkommen auch text­lich in den Arbeitsentwurf einarbeiten werde, so Lucha.

Lauterbach hatte angekündigt, dass bis Ende nächster Woche eine entsprechende aktualisierte Version des Arbeitsentwurfs eines KHVVG vorliegen solle. Auch Lucha nannte das gemeinsame Ringen um die Krankenhaus­reform einen „schwierigen, harten Prozess“, dem aber nicht ausgewichen werde. „Das ist eine sehr gute Bot­schaft“, so Lucha.

Klare Korrekturen gefordert

Heike Baehrens, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bundestag, betonte, für die Ampelfrak­tionen sei es wichtig, dass man zeitnah zu einer Grundverständigung komme. Die Situation der Krankenhäuser sei „außerordentlich herausfordernd“, deshalb braucht es zeitnah eine gelungene Reform.

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) forderte heute ebenfalls klare Korrekturen an den Reform­plänen. „Wesentliche Forderungen der Länder wurden heute überhaupt nicht diskutiert. Vielmehr hat Bundes­gesundheitsminister Karl Lauterbach zwar Änderungen mündlich in Aussicht gestellt, das reicht aber als Grund­lage für eine seriöse Beratung nicht aus“, kritisierte Gerlach. Bevor etwas entschieden werde, brauche es vor allem eine Auswirkungsanalyse.

Ausgeklammert bei den Gesprächen wurde heute explizit das Thema Finanzhilfen für die wirtschaftlich ange­schlagenen Krankenhäuser. Bei diesem Thema fordern unter anderem die Krankenhausverbände und die Bun­desländer eine schnelle Finanzspritze vom Bund.

Vier Bundesländer wollen morgen einen Entschließungsantrag im Bundesrat einbringen, in dem unter anderem fünf Milliarden Euro sowie weitere kurzfristige Maßnahmen gefordert werden. Lauterbach kündigte heute an: „Der Bund kann und wird keine weiteren fünf Milliarden Euro an Steuermitteln zur Verfügung stellen.“

Er verwies auf weitere Liquiditätshilfen, die mit dem Krankenhaustransparenzgesetz für eine schnellere Auszah­lung von sechs Milliarden Euro an Pflegemindererlösen kommen sollen. Der Bundesrat entscheidet morgen da­rüber, ob der Vermittlungsausschuss hinsichtlich dieses Gesetzes angerufen werden solle. Das Transparenzge­setz, verabschiedet vom Bundestag im Oktober, erntete in den vergangenen Wochen deutliche Kritik auch von den Ländern.

Im Hintergrund werde gerade intensiv darum gerungen, die Anrufung des Vermittlungsausschusses abzuwen­den, erklärte Lauterbach. Damit spielte er offenbar darauf an, die SPD-geführten Bundesländer (Branden­burg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland) zu überzeugen, morgen nicht gegen das Transparenzgesetz zu stimmen. Mit diesem Thema habe man aber die Bund-Länder-Runde heute nicht belasten wollen, so Lauterbach.

cmk

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