Krankenkassen wollen medizinisches Cannabis auf den Prüfstand stellen
Berlin – Medizinalcannabis sollte einem regulären Verfahren der Nutzenbewertung unterzogen werden. Dafür hat sich der Verband der Ersatzkassen (vdek) in einem neuen Positionspapier ausgesprochen.
Hintergrund ist die anstehende Erarbeitung der Richtlinie für den Einsatz von medizinischem Cannabis durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Dieser will sich am 16. März mit Medizinalcannabis befassen.
„Seit 2017 besteht ein gesetzlicher Leistungsanspruch auf medizinisches Cannabis. Doch es fehlen nach wie vor die erforderlichen Wirkungsnachweise und Nutzenbelege“, sagte Ulrike Elsner, vdek-Vorstandsvorsitzende.
Für die Ersatzkassen habe eine qualitätsgesicherte Versorgung ihrer Versicherten oberste Priorität. Solange die Nutzenbelege nicht vorlägen, könnten die gegenwärtig vom G-BA zu treffenden Entscheidungen zur weiteren gesetzlichen Implementierung von medizinischem Cannabis nur einen befristeten Übergangscharakter haben, so Elsner.
Der Kassenverband spricht sich dafür aus, dass künftig nur noch qualifizierte Ärzte Medizinalcannabis verordnen können sollten. Darüber hinaus wollen die Krankenkassen am Genehmigungsvorbehalt festhalten. Sie mahnen auch, die Therapie grundsätzlich zeitlich zu begrenzen.
Der Kassenverband will auch, dass die Genehmigung einer Cannabistherapie grundsätzlich auf den erstverordnenden Arzt begrenzt werden sollte.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für die Versorgung Versicherter mit medizinischem Cannabis steigen seit 2017 den Angaben des vdek zufolge an. Betrugen sie 2018 noch knapp 74 Millionen Euro, waren es 2021 bereits mehr als 185 Millionen Euro. Die Zahlen für 2022 liegen noch nicht vor.
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