Politik

Maskenpflicht in Schulen in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen

  • Mittwoch, 12. August 2020
/picture alliance, Marijan Murat
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Potsdam/Düssledorf – In Brandenburg gilt künftig eine Maskenpflicht in Schulen und Horten. Nordrhein-Westfalen (NRW) geht noch weiter: Dort sind die Masken teilweise auch in den Unterrichtsräumen vorgeschrieben.

Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonne­macher (Grüne) sagte gestern, das Ka­binett habe beschlossen, den Mund-Nasen-Schutz für Schulen und Horte in der Corona-Verordnung festzuschreiben.

Die Vorschrift gilt nicht für Klassenräume und Pausenhöfe. Die Landesregierung hatte die Maskenpflicht bereits in der vergangenen Woche angekündigt, seit dem Schulstart am Montag galt sie zunächst freiwillig.

Als einziges Bundesland ist Nordrhein-Westfalen heute mit Maskenpflicht im Unterricht ins neue Schuljahr gestartet. Zum Schutz vor Infektionen muss ein Mund-Nasen-Schutz von allen Schülern der weiterführenden und berufsbildenden Schulen auch in der Klasse am Platz getragen werden.

Ausgenommen sind nur die Grund- und Förderschüler der Primarstufe. Für alle gilt aber eine Maskenpflicht auf dem Schulgelände und auf den Fluren. Die Maskenpflicht im Un­terricht ist zunächst bis zum 31. August begrenzt. In anderen Bundesländern müssen die Schüler nur auf Gängen oder im Pausenhof Masken tragen.

Die Wiederaufnahme des Regelunterrichts wird bundesweit mit Spannung verfolgt: In dem dichtbesiedelten Bundesland könnte sich besonders deutlich zeigen, wie die Schutzkonzepte an den Schulen funktionieren.

Die Infektionszahlen im Land waren in den vergangenen Wochen wieder gestiegen. Die Maskenpflicht im Unterricht hatte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) als alternativlos bezeichnet.

Laschet verteidigt Maskenpflicht im Unterricht

NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte die Maskenpflicht im Unterricht. Gerade in der jetzigen Phase, in der viele Menschen von Reisen zurückkehr­ten, müsse man vorsichtig sein. „Die Pandemie ist längst noch nicht vorbei“, sagte Laschet. „Wenn sich das Geschehen normalisiert, dann können wir auch schnell wieder von dieser Pflicht Abstand nehmen.“

Bußgelder bei Verstößen gegen die Maskenpflicht in NRW, so wie sie in Bussen oder Bah­nen drohen, gibt es in Schulen nicht. Die Schulleitungen könnten laut dem zuständigen Staatssekretär Mathias Richter aber „erzieherische Maßnahmen“ bei Schülern ergreifen, die sich bewusst oder sogar provokativ nicht an die Vorgaben des Infektionsschutzes hielten. „Letztlich kann es dazu führen, dass es nach Hause geht“, so Richter.

Wegen des heißen Sommerwetters und der Maskenpflicht weitete das Ministerium un­terdessen die Hitzefreiregelung auf die Schüler der Sekundarstufe II aus. Wenn die Tem­peraturen in den Räumen auf mehr als 27 Grad steigen, können damit auch Oberstufen­schüler hitzefrei bekommen. Schulen können die Stunden verkürzen oder die fünfte und sechste Stunde ausfallen lassen. Ministerin Gebauer verwies darauf, dass die Unterrichts­räume gelüftet werden müssten.

Unterrichtet werden soll „jahrgangsbezogen in Klassen, in Kursen oder festen Lern­gruppen“, so das Ministerium in seinem Konzept. Grundsätzlich sind Schüler verpflichtet, am Präsenzunterricht teilzunehmen – es sei denn, sie haben zum Beispiel Vorerkran­kungen. Alle Lehrer können sich bis zum 9. Oktober alle 14 Tage kostenlos auf das Virus SARS-CoV-2 testen lassen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sprach sich unterdessen dagegen aus, im Fall einzelner Infektionen ganze Schulen zu schließen. „Wenn ein Coronafall in einer Schule auftaucht, muss nicht direkt die Schule für 14 Tage geschlossen werden“, sagte er der Rheinischen Post. Es reiche, wenn einzelne Klassen oder Kurse zu Hause blieben.

Voraussetzung dafür sei natürlich, dass die Schüler auch nur in diesen Gruppen zusamm­enkämen. „Grundsätzlich halte ich 14 Tage Quarantäne ohnehin für sehr lang bemessen. Es gibt inzwischen Studien, wonach auch sieben Tage ausreichen, bis das Ansteckungs­ri­siko vorbei ist.“ Viele Schulen seien zudem bei Hygiene- und Abstandskonzepten auf den Start nach den Sommerferien nicht ausreichend vorbereitet, so Reinhardt.

Die Grünen warfen der schwarz-gelben Landesregierung vor, „keinen Plan B“ zu haben, falls der Schulstart massenhafte Coronafälle nach sich ziehen sollte. Die Entscheidung, ob und wann Schulen dann wieder schließen müssten, werde komplett den örtlichen Gesundheitsbehörden überlassen, kritisierte der Landesvorsitzende der Grünen, Felix Banaszak.

„Klare Vorgaben fehlen.“ Ministerin Gebauer habe keine Konzepte erarbeitet, um einen verantwortungsvolleren Unterricht in Kleingruppen mit Sicherheitsabständen zu orga­ni­sieren. Die Ministerin habe auch versäumt, zusätzliche Räume – etwa in Vereinsheimen und Kirchen – und weiteres Personal zu organisieren.

dpa

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