Sachsen verzichtet auf umfassende Maskenpflicht in Kitas und Schulen

Dresden – Sachsen wird wegen niedriger Infektionszahlen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 auf eine umfassende Maskenpflicht in Kitas und Schulen verzichten. Schulen können jedoch laut einer neuen Allgemeinverfügung eine Maskenpflicht selbst anordnen, wie das sächsische Kultusministerium heute mitteilte.
Diese Anordnung gilt ab dem 31. August, dem ersten Tag des neuen Schuljahres, und ist bis zum 21. Februar 2021 befristet. Das Kultusministerium empfiehlt Lehrern und Schülern jedoch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts.
Wer sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufhielten, darf die Einrichtungen nur mit einem negativen Coronatest betreten. Eltern und andere Externe müssen beim Betreten von Schulen und Kitas stets eine Maske tragen. Schulische Veranstaltungen sind unter Einhaltung der allgemeinen Hygienebestimmungen erlaubt.
Die lange Laufzeit der Verordnung bis Februar solle zur Planungssicherheit beitragen, erklärte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU). „Wir machen damit aber auch deutlich, dass wir keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr wollen, es sei denn, die Infektionslage verschärft sich wieder.“
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: