Politik

Missbrauchs­beauftragte dringt auf gesetzliche Regelung zur Stärkung der Opfer

  • Mittwoch, 29. Juni 2022
Kerstin Claus /Barbara Dietl
Kerstin Claus /Barbara Dietl

Berlin – Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, und die Aufarbeitungskommission fordern gemeinsam neue gesetzliche Regelungen zum Umgang mit Missbrauchsfällen. Dadurch sollten „Be­troffene das Recht auf Aufarbeitung erhalten, wie etwa Akteneinsichts- und Auskunftsrechte“, erklärten Claus und die Kommission heute gemeinsam.

Institutionen sollten zur Aufarbeitung verpflichtet werden, betonte Claus. Sie berief heute zwei neue Mitglie­der in die bei ihr angesiedelte Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs: Silke Gahleitner, die an der Alice Salomon Hochschule Berlin Klinische Psychologie und Sozialarbeit lehrt, und Julia Gebrande, Professorin an der Hochschule Esslingen mit den Schwerpunkten Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Die Kommission untersucht seit 2016 Ausmaß, Art und Folgen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugend­liche in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR.

„Staat und Gesellschaft haben eine Verantwortung gegenüber Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren. Sie wurden nicht gut genug geschützt“, erklärte Gebrande. Ein aus­reichendes Bewusstsein für diese Verantwortung und die notwendige klare Haltung im Umgang mit sexu­ellem Kindesmissbrauch sehe man in vielen gesellschaftlichen Bereichen bis heute nicht.

Unter dem Vorsitz von Bundesfamilienministerin Lisa Paus und Claus tagte heute der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Die Mitglieder verständigten sich auf eine Agenda, die weitere Schritte für einen verbesserten Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung für die nächsten zwei Jahre festlegt.

Unter anderem soll der Nationale Rat wichtiger Partner der vom Bundesfamilienministerium und der Unab­hängigen Beauftragten entwickelten bundesweiten Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne werden, welche im Herbst starten soll.

Gemeinsames Ziel ist, das Thema Kinderschutz in die grundständige Ausbildung aller relevanten Berufe zu bringen. Für die Entwicklung und Umsetzung wiederkehrender Dunkelfelderhebungen soll ein Zentrum für Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen eingerichtet werden.

Darüber hinaus enthält die Agenda Maßnahmen für spezifische und bedarfsgerechte Hilfen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, für eine kindgerechtere Justiz, den Schutz vor sexueller Ausbeutung mittels digitaler Medien sowie spezifische Hilfen für minderjährige Betroffene des Menschenhandels.

afp

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