Ärzteschaft

Homöopathie aus Weiterbildungs­ordnung in Sachsen-Anhalt gestrichen

  • Montag, 21. Oktober 2019
/dpa
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Magdeburg – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat eine neue Weiterbildungsordnung be­schlossen und verzichtet künftig auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Da wissen­schaftliche Nachweise zur Wirksamkeit fehlten, sei die Kammerversammlung dem Vor­schlag des Vorstandes gefolgt und habe die Homöopathie aus der Weiterbildungs­ordnung gestri­chen, teilte die Ärztekammer nach einer Kammerversammlung mit.

Ärzte könnten sich dennoch weiter auf dem Gebiet der Homöopathie betätigen. Nach Bremen sei Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das die Zusatzbezeichnung nicht mehr vorsieht.

Die beschlossene neue Weiterbildungsordnung bringe eine Neuausrichtung mit sich. Statt des Nachweises von abgeleisteten Zeiten zählten nun Inhalte und Kompetenzen. Sie wür­den digital statt in Papierform erfasst.

Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung erwerben die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ihren Facharzt. Die Weiterbil­dungs­ordnung setzt fast eins zu eins ein Muster der Bundesärztekammer um. Ziel ist, die Weiterbildung bundesweit vergleichbar zu gestalten.

dpa

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