Homöopathie aus Weiterbildungsordnung in Sachsen-Anhalt gestrichen

Magdeburg – Die Ärztekammer Sachsen-Anhalt hat eine neue Weiterbildungsordnung beschlossen und verzichtet künftig auf die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Da wissenschaftliche Nachweise zur Wirksamkeit fehlten, sei die Kammerversammlung dem Vorschlag des Vorstandes gefolgt und habe die Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung gestrichen, teilte die Ärztekammer nach einer Kammerversammlung mit.
Ärzte könnten sich dennoch weiter auf dem Gebiet der Homöopathie betätigen. Nach Bremen sei Sachsen-Anhalt das zweite Bundesland, das die Zusatzbezeichnung nicht mehr vorsieht.
Die beschlossene neue Weiterbildungsordnung bringe eine Neuausrichtung mit sich. Statt des Nachweises von abgeleisteten Zeiten zählten nun Inhalte und Kompetenzen. Sie würden digital statt in Papierform erfasst.
Auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung erwerben die Mitglieder der Ärztekammer Sachsen-Anhalt ihren Facharzt. Die Weiterbildungsordnung setzt fast eins zu eins ein Muster der Bundesärztekammer um. Ziel ist, die Weiterbildung bundesweit vergleichbar zu gestalten.
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