Notfallversorgung: Zi sieht Reformvorschläge schon auf den Weg gebracht
Berlin – Die Regierungskommission Krankenhaus hat gestern zwei Konzepte vorgelegt, wie künftig die Notfallversorgung in Deutschland funktionieren könnte. Das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (Zi) sieht viele Aspekte davon bereits auf den Weg gebracht.
Die Kommission hat zum einen die Einrichtung von integrierten Leitstellen (ILS) vorgeschlagen. Diese sollen die beiden Notrufnummern 112 und 116117 zusammenführen. Hilfesuchende sollen durch die ILS nach telefonischer oder telemedizinischer Ersteinschätzung der für sie am besten geeignete Notfallstruktur zugewiesen werden.
Die Leitstellen sollen dabei auf einen Strauß an Versorgungsangeboten wie telemedizinische Beratung, aufsuchende Dienste, Verordnungen von Notfallmedikamenten oder die Buchung eines Termins bei einer Arztpraxis zurückgreifen können.
Darüber hinaus sieht die Kommission integrierte Notfallzentren (INZ) vor, die im Krankenhaus angesiedelt werden sollen. Heißt: Es soll eine Notaufnahme des Krankenhauses sowie eine KV-Notdienstpraxis geben, die direkt am Krankenhaus eine gemeinsame zentrale Ersteinschätzungsstelle haben.
„Wir sehen einen Großteil der Empfehlungen als bereits umgesetzt an“, sagte heute Zi-Chef Dominik von Stillfried. Der andere Teil befinde sich auf dem Wege dorthin. Richtig sei, dass die beiden Rufnummern für die telefonische Steuerung und die jeweils damit verbundenen spezifischen Kompetenzen erhalten bleiben sollten.
Während sich die digitale Fallübergabe bereits in der Erprobung und auf dem Pfad der Umsetzung befinde, brauche es für den gegenseitigen Austausch über die Rufnummern der Anrufenden und die unter Umständen bereits erfolgten Dispositionen eine entsprechende Rechtsgrundlage.
Ebenfalls richtig ist dem Zi zufolge, dass die INZ als gemeinsame Anlaufstellen der Akut- und Notfallversorgung auf Standorte der umfassenden und erweiterten Notfallversorgung begrenzt werden sollten. Damit würde die Anzahl der heute bereits eingerichteten Bereitschaftspraxen reduziert.
Für die verbleibenden Schwerpunktstandorte sollte eine Planung der Besetztzeiten von Bereitschaftspraxen von der Zahl der bisher dort behandelten Patienten abhängig gemacht werden, schreibt das Zi heute.
Ob es effizient sei, Bereitschaftspraxen während der Praxisöffnungszeiten zu besetzen, werde „noch bewiesen werden müssen“. Die Standortplanung müsse vor diesem Hintergrund schon jetzt die sich perspektivisch ergebenden Personalengpässe in der ambulanten und stationären Versorgung berücksichtigen, eläutert das Zi.
Das Zi mahnt darüber hinaus an, Sogeffekte gering zu halten, um eine Überlastungen der Einrichtungen der integrierten Akut- und Notfallversorgung zu vermeiden. Insbesondere der fahrende Bereitschaftsdienst und telemedizinische Angebote müssten daher Berücksichtigung finden.
Sinnvoll ist aus Sicht des Zi auch, dass die Bereitschaftspraxen zur Diagnostik auf die vom Krankenhaus vorgehaltenen technischen Einrichtungen zurückgreifen können. Insofern sei es zu begrüßen, dass die Kommission auch ein einheitliches Terminbuchungssystem fordere, das auch für INZ und für die Weiterleitung von Patienten zur Verfügung stehen soll. „Auch hierzu sind die Arbeiten auf Seiten der Kassenärztlichen Vereinigungen bereits deutlich vorangeschritten.“
Der Gedanke, dass Versicherte 24/7 im Akutfall auf ein telefonisches, digitales und telemedizinisches Beratungsangebot mit einer Vermittlung eines angemessenen Versorgungsangebotes zurückgreifen können, ist noch relativ neu, schreibt das Institut weiter. In die Praxis umgesetzt worden sei dies erstmalig im Pandemiejahr 2020.
Bis heute seien durch die Fachkräfte der 116117 rund vier Millionen strukturierte telefonische Ersteinschätzungen vorgenommen worden, 1,6 Millionen davon allein in den vergangenen zwölf Monaten. Das seien rund 150.000 pro Monat, Tendenz steigend. „Ein digitales Angebot zur Ersteinschätzung mit Terminvermittlung wird aktuell ergänzt. Auf diesen Grundlagen kann jetzt aufgesetzt werden.“
Das Zi bezeichnete es auch als „erfreulich“, dass die Kommission anerkennt, dass die Vorhaltekosten für ein niedrigschwelliges Steuerungsangebot, das Hilfesuchenden mit dringlichen Gesundheitsanliegen rund um die Uhr einen telefonischen oder digitalen Erstkontakt mit dem Versorgungssystem bietet, ebenso von den Krankenkassen übernommen werden sollten wie Aufwendungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Bereitschaftspraxen in den INZ.
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