Ärzteschaft

Öffentlicher Gesundheitsdienst: Marburger Bund drängt auf eigenen Tarifvertrag für angestellte Ärzte

  • Montag, 15. Juni 2020
/picture alliance, Marijan Murat
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Berlin – Scharfe Kritik an der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) übt der Marburger Bund (MB). Entgegen einer im Mai 2019 getroffenen Vereinbarung lehne die VKA weitere Gespräche über einen Tarifvertrag für die angestellten Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) ab, so der Vorwurf des MB.

„Es ist schockierend, dass die VKA die Ärzte im ÖGD nach wie vor als lästigen Verwal­tungs­posten behandelt“, kritisierte die erste Vorsitzende des MB, Susanne Johna. Mit ihrer tarifpolitischen Geisterfahrt schrecke sie dringend benö­tig­ten ärztlichen Nachwuchs ab, der sich zwar für das vielfältige und verantwortungsvolle Aufgabengebiet interessiere, aber keine Gehaltseinbußen von monatlich etwa 1.500 Euro in Kauf nehmen wolle.

„Mit der Veröffentlichung der heutigen Pressemitteilung des MB zeigt sich erneut, dass die Gewerkschaft nicht bereit ist, eine Lösung für die bereits Ende des vergangenen Jah­res besprochene und weiterhin bestehende Problematik herbeizuführen“, sagte hingegen eine Sprecherin der VKA. Sie wies daraufhin, „dass für alle Ärzte, die bei den kommunalen Arbeitgebern außerhalb der Krankenhäuser beschäftigt seien, die allgemeinen und spezi­fi­schen Regelungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) gelten.

Da die VKA daran interessiert sei, mit den Sozialpartnern einheitliche Regelungen zu ver­einbaren, sei es „ein ernstes Problem, dass unterschiedliche Gewerkschaften die Arbeits­bedingungen einer Beschäftigtengruppe in unterschiedlichen Tarifverträgen regeln woll­en“. „Wir fordern die Gewerkschaften auf, zu klären, wer von ihnen zuständig ist oder ge­meinsam mit uns verhandeln“, sagte dazu Niklas Benrath, Hauptgeschäfts­führer der VKA.

Im kommunalen ÖGD müssen laut MB die gleichen tarifvertraglichen Regelungen zur An­wendung kommen, wie sie auch in kommunalen Krankenhäusern gelten. Eine An­passung der Arbeits- und Entgeltbedingungen aller angestellten Ärzte im ÖGD bundes­weit auf das Niveau der Arzt-Tarifverträge des MB würde laut Ärztegewerk­schaft nur „einen Bruchteil der bereits jetzt für die Verbesserung der technischen Infrastruktur des ÖGD vorgesehe­nen Mittel“ erfordern.

Die von der Politik angekündigte Stärkung des ÖGD ermögliche eine solche Anpassung. „Die finanziellen Mittel stehen zur Verfügung, es fehlt allein der Wille zur Umsetzung bei der VKA“, sagte die MB-Bundesvorsitzende.

Laut der VKA liegt „das Problem darin, dass der MB fälschlicherweise die im Rahmen der Tarifverhandlungen zum TV-Ärzte/ VKA getroffene Vereinbarung über die Tarif­sicherung dahingehend interpretiert, dass zukünftige Tarifverträge auch außerhalb des Kranken­haus­bereichs von ihr erfasst werden sollen“.

Dies sei jedoch mitnichten so. „Die im Mai 2019 erzielte Tarifsicherungsvereinbarung be­zieht sich ausdrücklich allein auf die Krankenhäuser, nicht jedoch auf die Verwaltung“, so der VKA-Hauptgeschäftsführer.

Johna wies daraufhin, dass im Augenblick eine besonders sensible Phase für den ÖGD sei: „Wenn in dieser Phase der Pandemie, die von höchster Wertschätzung für den ÖGD be­glei­tet ist, die Tarifverhandlungen nicht zu einem erfolgreichen Ende geführt werden können, wird dies die Ärzte im ÖGD und alle, die sich für eine Tätigkeit in diesem Bereich interessieren, dauerhaft von einer solchen Tätigkeit abschrecken“, warnte die MB-Vor­sit­zende.

hil

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