Ärzteschaft

Chirurgen: Verbundweiter­bildung bei Krankenhausreform mitdenken

  • Montag, 15. April 2024
/Gorodenkoff, stock.adobe.com
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Leipzig – Die geplante Krankenhausreform wird zwangsläufig dazu führen, dass nicht mehr alle Weiterbil­dungsinhalte im Gebiet Chirurgie an einem Ort erlangt werden können, sondern zukünftig intersektorale Verbünde zwischen ambulanten Einrichtungen und Kliniken notwendig werden. Darauf wies heute Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie (BDC), hin.

Neben der Politik und den Arbeitgebern in der Klinik und den Praxen seien vor allem die Bundes- und Landes­ärztekammern gefordert, die bestehende Musterweiterbildungsordnung entsprechend anzupassen, sagte Meyer im Rahmen einer Pressekonferenz im Vorfeld des 141. Deutschen Chirurgie Kongresses.

Allen Beteiligten im Gesundheitswesen müsse bewusst sein, dass es auf keinen Fall zu einem Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung kommen dürfe. Es sei deshalb nur schwer nachvollziehbar, dass die Politik die ärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt habe, so Meyer.

Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), verwies ebenfalls darauf, dass die Auswirkungen der Krankenhausreform auf die Weiterbildung von vorneherein mitgedacht werden müssten. Benötigt werde eine komplette und zeitnahe Neustrukturierung.

Nach Meinung der gemeinsamen Weiterbildungskommission des BDC und der DGCH sollten bei einer solchen Neustrukturierung mehrere zentrale Punkte beachtet werden. So müssten die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein.

Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können. Auch brauche es Rechtssicherheit bei Arbeitsverträgen, Gehältern und der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechsel.

Eine adäquate und transparente Refinanzierung der noch zu eruierenden Kosten für die Weiterbildungsstätten sollte laut BDC und DGCH durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen.

aha

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