Ärzteforderungen: KBV kritisiert Antworten Lauterbachs

Berlin – Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach adressiert die Sorgen der Vertragsärzte zur Aufrechterhaltung der ambulanten Versorgung nur unzureichend. Dies kritisierte der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in einem Schreiben an den SPD-Politiker. Der Brief liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Minister Lauterbach hatte zuvor in einem Antwortschreiben auf die Forderungen der Niedergelassenen, das die KBV ihm nach einer Protestveranstaltung im August übermittelt hatte, zwar zugesichert, man erarbeite derzeit „für die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung notwendige Maßnahmen und Regelungen“. Dabei beziehe man auch die Anregungen der KBV ein. Informationen zur konkreten Umsetzung und zum zeitlichen Rahmen könne er jedoch nicht geben.
Die jüngst erfolgte und von seiten der Vertragsärzte scharf kritisierte Anpassung des Orientierungswertes ab 2024 bezeichnet Lauterbach als „angemessene Weiterentwicklung der ärztlichen Honorare“.
Erneut sichert der Minister zu, dass die mehrfach angekündigte Aussetzung der Budgets im hausärztlichen Bereich – dies ist auch Inhalt des Koalitionsvertrages – kommen werde. Zudem befinde sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einem „Erarbeitungsprozess“ für Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen und bereite konkrete Maßnahmen zur Umsetzung vor.
Da man mit diversen Gesetzgebungsinitiativen Schritte auf den Weg gebracht habe, die Digitalisierung „mehrwertstiftend“ im Sinne der Versorgungsqualität sowie der Optimierung von Versorgungsprozessen nutzbar zu machen, könne eine Abschaffung von Sanktionen gegen Praxen nicht untertützt werden.
Die KBV hatte diesbezüglich betont, die Praxen seien nach wie vor – entgegen anderslautender Zusagen – gezwungen, „unausgereifte und fehlerhafte Technik und Anwendungen“ zu verwenden. Dies laufe in Verbindung mit den Sanktionen darauf hinaus, dass das Vertrauen der Niedergelassenen in die politische Digitalisierungsstrategie nachhaltig erschüttert werde. Die KBV monierte in ihrem Antwortschreiben darüber hinaus, dass die beschlossene monatliche TI-Pauschale „bei weitem nicht die hierbei enstehenden Kosten“ decke.
Im Koalitionsvertrag werde die Stärkung der ambulanten Versorgung zwar „prominent“ angekündigt, die in diesem Kontext gemachten Versprechungen seien aber „nicht einmal ansatzweise“ erfüllt worden. Dies gelte unter anderem für die Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung.
Die KBV wirft dem Minister zudem vor, konkrete Vorschläge der KBV zur sektorenübergreifenden Versorgung schlichtweg zu ignorieren. Zudem gehe die Einschätzung zum Orientierungswert fehl: Vor dem Hintergrund der hohen Inflation sei die Anpassung erneut zu niedrig ausgefallen. Dies sei nicht mehr länger tragbar und werde sich negativ auf die Patientenversorgung auswirken, warnte die KBV. Ohne Kurskorrekturen, für die man weiterhin energisch eintreten werde, drohten spürbare Verschlechterungen.
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