Empfehlungen zum Bürokratieabbau nehmen Formen an

Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Bericht mit Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen erarbeitet. Das geht aus einem Report des Bundesjustizministeriums (BMJ) hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Die Empfehlungen aus dem BMG sähen Maßnahmen für die ambulante und stationäre Versorgung, bei Arznei- und Hilfsmitteln, die Langzeitpflege, die Digitalisierung sowie den europäischen / internationalen Bereich vor, die anschließend „als Grundlage für weitere Schritte“ dienen sollten, um den Abbau von nicht notwendiger Bürokratie im Gesundheitswesen voranzutreiben, heißt es im BMJ-Bericht.
Sehr konkret wird das BMJ-Papier in den aufgelisteten Punkten nicht. Es ermöglicht aber einen Überblick, was das BMG auf der Agenda hat. Für den ambulanten Bereich sollen zum Beispiel Maßnahmen insbesondere für die Bescheinigungen bei der Erkrankung eines Kindes wegfallen.
Lauterbach hatte dazu kürzlich bereits in der Bild erklärt, Eltern benötigten erst nach dem vierten Tag einen Krankenschein. Das sei unsinnige Bürokratie. „Wir können den Eltern da vertrauen. Erst ab dem vierten Krankheitstag wird der Arztbesuch notwendig.“ Die Änderung solle „am besten noch in dieser Winter-Erkältungssaison“ gelten.
In dem Papier des BMJ sind darüber hinaus Bürokratieerleichterungen bei der vertragsärztlichen / vertragszahnärztlichen Zulassung genannt. Ebenso soll es demnach eine zunehmende Digitalisierung in der ambulanten Versorgung geben, geringere Belastungen durch Vordrucke und Formulare und weniger Bürokratie in der Psychotherapie. Darüber hinaus sollen die Empfehlungen auch „Maßnahmen zum Bürokratieabbau im Rahmen der Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen“ adressieren.
Im Krankenhaus sollen Maßnahmen zum Bürokratieabbau insbesondere Bestandteil der geplanten Gesetzgebung zur Krankenhausreform sein, heißt es in dem Bericht. Auch seien Bürokratieentlastungen für die stationäre Kinder- und Jugendmedizin geplant.
Die BMG-Empfehlungen sehen darüber hinaus nach Angaben des BMJ Entlastungen im Arzneimittelbereich, insbesondere bei klinischen Prüfungen und Arzneimittelzulassungen, von Apotheken sowie in den Bereichen Medizinprodukte und Betäubungsmittel, vor.
Bei der Langzeitpflege sind demnach neben einer Vereinfachung von Formularen zur Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung auch Vereinfachungen bei Meldeverfahren vorgesehen. Darüber hinaus sollen Informations- und Auskunftspflichten für Bewerber für eine stationäre Langzeitpflegeversorgung vereinheitlicht und weitere digitale Verfahren zum Abbau von Bürokratie eingeführt werden.
Außerdem sind Entlastungen im Hilfsmittelbereich angedacht, insbesondere bei Präqualifizierungsverfahren, administrativen Verfahren und der Beschleunigung der Hilfsmittelversorgung von Kindern. Bei der Digitalisierung ist unter anderem geplant, Bonushefte und eine automatische Datenmeldung an die Krankenkassen zu digitalisieren und zu verbessern.
Das Papier aus dem Justizministerium fasst darüber hinaus allgemein zusammen, was die Bundesregierung bereits an Bürokratierleichterungen auf den Weg gebracht haben will. Darunter fallen aus ihrer Sicht etwa, dass Medizinalcannabis künftig aus dem Betäubungsmittelgesetz ausgenommen sein soll. Das führe zur Entlastung von Ärzten, Apotheken, Patienten, Kostenträgern und Überwachungsbehörden.
Darüber hinaus sollen eine Reihe von Prozessen in digitaler Weise gestaltet werden. Dazu gehört etwa, dass die Medizinischen Dienste ihre Pflegegutachten nur noch in elektronischer Form an die Pflegekasse schicken sollen.
Das Justizministerium listet unter „weitere Maßnahmen“ einige Aspekte auf, die schlagwortartig neue Vorhaben umreißen könnten. Unter anderem ist die Rede davon, dass in der Pflege Fort- und Weiterbildungen ganz oder teilweise digital erfolgen sollten.
Darüber hinaus ist geplant, die Träger der Luftrettungsdienste in den direkten Vertriebsweg für Blutkonserven einzubeziehen. Sie könnten dann unmittelbar durch die Blutspendedienste beliefert werden. Damit soll die Notfallversorgung erleichtert werden.
Auch soll etwa der Einsatz von telemedizinischen Verfahren bei Blutspendeterminen ermöglicht werden. Dann könne auf die physische Anwesenheit der ärztlichen Person vor Ort verzichtet werden, schreibt das BMJ. Dadurch solle dem Mangel an ärztlichem Fachpersonal in den Spendeeinrichtungen Rechnung getragen werden.
In Deutschland werden nach Angaben des BMJ seit mehreren Jahren keine Hyperimmunisierungsprogramme zur Gewinnung von Hyperimmunplasma durchgeführt, das zur Herstellung von Hyperimmunglobulinen benötigt wird.
Um die Wiederaufnahme der Programme zu ermöglichen und die nationale Versorgung sicherzustellen, sollen die Anforderungen an die für die Durchführung von Spenderimmunisierungsprogrammen verantwortliche ärztliche Person angepasst werden.
Vorgesehen ist dabei auch, die Abgabe apothekenüblicher Hilfsmittel zu erleichtern. Die Voraussetzungen sollen künftig mit einer bestehenden Apothekenbetriebserlaubnis erfüllt sein. Welche Hilfsmittel als apothekenüblich gelten, soll die Selbstverwaltung verhandeln. Die Apotheken würden dadurch in Höhe von rund zwölf Millionen Euro entlastet, heißt es in dem Bericht.
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