Politik

Entwurf für Versorgungsgesetz enthält Regelungen zur Entbudgetierung

  • Mittwoch, 17. Januar 2024
/WavebreakMediaMicro, stock.adobe.com
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Berlin – Die jüngst von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Entbudgetierung der hausärztlichen Versorgung ist Bestandteil eines Referentenentwurfs für ein Gesundheitsversorgungsstär­kungs­gesetz (GVSG).

In dem im Vergleich zu Vorgängerversionen umfassend erweiterten Entwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, heißt es, „um die hausärztliche Versorgung zu stärken und auch künftig flächendeckend zu gewähr­leisten, wird die Ausübung einer ärztlichen Tätigkeit in der allgemeinen hausärztlichen Versorgung dauerhaft finanziell attraktiver ausgestaltet“.

Dafür sollen die Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung von mengenbegrenzenden oder honorarmindernden Maßnahmen der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung und der Honorarverteilung ausgenommen werden.

Konkret sieht der Entwurf vor, dass die Krankenkassen in den Bezirken der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) Ausgleichszahlungen leisten, in denen die Leistungen der hausärztlichen Versorgung nicht vollständig vergütet werden.

Dies soll ab dem ersten Tag des zweiten auf die Verkündung des beschlossenen Gesetzes folgenden Kalen­der­vierteljahres gelten. Sollte das parlamentarische Verfahren noch in diesem Quartal abgeschlossen werden, würde der Entbudgetierungsmechanismus also ab Juli greifen.

Das genaue Verfahren zur Festsetzung der auf die Leistungen der hausärztlichen Versorgung entfallenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung soll der paritätisch mit jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes besetzte Bewertungsausschuss innerhalb von zwei Monaten nach in Kraft treten des Gesetzes beschließen.

Diese Festsetzung soll dann jährlich erfolgen und in diesem Rahmen insbesondere vereinbarte Anpassungen des Punktwertes und des Behandlungsbedarfs berücksichtigen.

Der Bewertungsausschuss soll zudem die Auswirkungen der geplanten Regelungen auf die hausärztliche Ver­sorgung der Versicherten, die Honorare sowie die Ausgaben der Krankenkassen analysieren und dem Bundes­gesundheitsministerium (BMG) nach zwei Jahren einen entsprechenden Bericht vorlegen.

Zu den erwarteten Kosten für die Krankenkassen findet sich im Gesetzentwurf keine Angabe. Lauterbach hatte die Kosten für die Entbudgetierung auf einen dreistelligen Millionenbetrag geschätzt.

Regelungsinhalte zu den ebenfalls vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Vorhalte- und Jahrespau­schalen für Hausarztpraxen, auch diese sollen nach seinen Angaben Teil des GVSG werden, sind ebenfalls noch kein Bestandteil des Entwurfes.

aha

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