Krankenhausreform soll Länder nicht von Investitionsverpflichtungen befreien

Berlin – Die Krankenhausreform dient nicht dazu, den Bundesländern die Verantwortung für die Investitionen in die Krankenhäuser abzunehmen. Das hat die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Union im Bundestag klargestellt.
Es sei „nicht das Ziel der im Rahmen der Krankenhausreform vorgesehenen Weiterentwicklung der Krankenhausvergütung, den nicht gedeckten Investitionsbedarf zu finanzieren“, heißt es in der Antwort von Edgar Franke (SPD), Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit. Dies würde zu einer „nicht akzeptablen Querfinanzierung von Investitionen aus Mitteln der Beitragszahler führen“.
Zur Erinnerung: In Deutschland wird die Kliniklandschaft dual finanziert. Die Investitionskosten wie etwa Neubauten oder neue Geräte werden durch die Bundesländer finanziert. Diese kommen aber ihrer Verpflichtung seit Jahren nicht nach. Die laufenden Betriebskosten für die Patientenversorgung werden von den Krankenkassen getragen.
Der CSU-Abgeordneten Stephan Pilsinger (CSU) regte heute einen Systemwechseln an. „Wenn wir jetzt schon den großen Wurf in der Krankenhausstruktur angehen, muss die Diskussion erlaubt sein, ob wir am System der dualen Krankenhausfinanzierung überhaupt noch festhalten sollten“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt.
Jeder wisse, die Länder kämen seit Jahren ihrer Verpflichtung nicht nach, den vollen Investitionsanteil auszuzahlen. „Wäre es nicht besser, Bund und Länder zahlen in einen zentralen, von den Krankenkassen verwalteten Krankenhaustopf ein, dessen Finanzierung kontrollierbar und – wo nötig – sanktionierbar wäre?“, fragte Pilsinger.
Die Bundesregierung geht in der Antwirt auch davon aus, dass die Telemedizin die Versorgung in den Kliniken künftig verbessern wird. Die Anwendung telemedizinischer Lösungen werde „zu einer Intensivierung der intrasektoralen, der intersektoralen und der interprofessionellen Zusammenarbeit der Leistungserbringer führen“, schreibt das BMG.
Demnach sollen sektorenübergreifende telemedizinische Leistungen wie Telekonsile, telemedizinische Fallbesprechungen und Videosprechstunden künftig auch in sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen umfassend genutzt werden. Das soll insbesondere den nötigen fachlich-medizinischen Austausch zwischen Leistungserbringern sicherstellen.
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