Poolärzte: Urteilsbegründung lässt noch auf sich warten

Berlin/Kassel – Die schriftliche Urteilsbegründung für das sogenannte „Poolärzte“-Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) lässt weiter auf sich warten. Auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes teilte das Gericht mit, es dauere noch „acht bis zehn Wochen“, bis die entsprechende Begründung vorliege.
Erst mit einer vorliegenden Urteilsbegründung werde die Bundespolitik sich wieder mit dem Thema intensiver beschäftigen, hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung der Gesetzespläne zu einer Notfallreform gestern in Berlin bekräftigt.
„Wir sind im engen Austausch mit dem Bundesarbeitsministerium und warten die schriftliche Urteilsbegründung ab“, sagte Lauterbach auf Nachfrage des Deutschen Ärzteblattes.
Er wolle sich aber mit dem Thema auch in der Notallreform beschäftigen. „Wir werden das Thema ganz gezielt angehen und Verbesserungen sehen. Ich bin selbst Befürworter einer pragmatischen Lösung, die sich später im Gesetz finden wird“, so Lauterbach weiter.
Zur Erinnerung: Im Oktober hatte das Bundessozialgericht (BSG) in einem Urteil zur Sozialversicherungspflicht eines Zahnarztes im Notdienst der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg festgestellt, dass dieser sozialversicherungspflichtig ist, da er eine „von dritter Seite organisierte Struktur“ vorgefunden habe, „in der er sich fremdbestimmt einfügte“.
Daraufhin hatten mehrere Kassenärztliche Vereinigungen (KV) ihren Notdienst eingeschränkt, da auch sie auf Poolärzte zurückgreifen. Dazu zählt die KV Baden-Württemberg, die KV Rheinland-Pfalz, die KV Berlin sowie die KV Schleswig-Holstein.
Im Norden hat sich die Landespolitik für eine Änderung der Gesetzgebung bei der Sozialversicherungspflicht eingesetzt. Gesundheitspolitiker der schwarz-grünen Koalition forderten den Bund auf, entsprechende Gesetzesänderungen vorzuschlagen, damit der Notdienst nicht kollabiert.
Auch die Opposition im Bundestag plädiert für eine zügige Änderung: Ende Dezember hatte sich CSU-Bundestagsabgeordnete Stephan Pilsinger für eine Regelung für die Ärztinnen und Ärzte im Notdienst analog zu den Notärzten im Rettungsdienst stark gemacht.
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