Politik

Schlotzhauer pocht auf zusätzliche Finanzmittel zur Kliniksicherung

  • Donnerstag, 12. Oktober 2023
Rebecca Beerheide (Moderation), Melanie Schlotzhauer, Matthias Heidmeier, Leonie Sundmacher, Reinhard Busse, Gerald Gaß und Thomas Ballast (v. li. n. re.). /DÄ
Rebecca Beerheide (Moderation), Melanie Schlotzhauer, Matthias Heidmeier, Leonie Sundmacher, Reinhard Busse, Gerald Gaß und Thomas Ballast (v. li. n. re.). /DÄ

Berlin – Der Bund will kein Vorschaltgesetz zur kurzfristigen Krankenhausfinanzierung. In den Reihen der Länder ist man aber weiter zuversichtlich.

Bezüglich einer zusätzlichen Finanzierung zur Überbrückung der schwierigen wirtschaftlichen Situ­ation der Krankenhäuser werde man sich „am Ende politisch einigen“, sagte gestern Melanie Schlotzhauer (SPD), Sena­torin für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg.

Es gebe „bestimmte Verhandlungsmechanismen“ im parlamentarischen System, weiter wolle sie dies nicht aus­führen, betonte Schlotzhauer im Rahmen des von der Techniker Krankenkasse organisierten Gesprächs „Forum Versorgung" in Berlin.

Die Aussagen des Bundes zur Thematik habe man „Kenntnis genommen“. Ihr Eindruck sei, dass der Bund die Situation der Krankenhäuser nicht im Detail kenne, sondern seine Einschätzung an vorliegenden Insolvenz­anträgen festmache – die eben noch nicht in großer Anzahl vorlägen.

Michael Weller, Leiter der Abteilung 2 im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hatte zuvor nochmals betont, dass es kein Vorschaltgesetz zur Bereitstellung weiterer Finanzmittel geben wird. Der Bund habe im Zusamm­enhang mit der Coronapandemie und den Energiehilfen bereits „sehr viel Geld“ zur Verfügung gestellt. Zudem sorge man mit aktuellen gesetzlichen Regelungen, etwa bei Pflegekosten und unterjährigen Preisanpassungen, für einen „Liquiditätsschub“ bei den Krankenhäusern.

Diese Maßnahmen stellen nach Einschätzung von Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Kranken­haus­gesellschaft (DKG), allerdings „keine adäquate Lösung“ dar. Zu groß sei aktuell der wirtschaftliche Druck auf die Krankenhäuser.

Roland Laufer, Leiter des DKG-Geschäftsbereichs II Finanzierung und Versorgungsplanung, kritisierte in diesem Zusammenhang, es stelle in der derzeitigen Situation „keine verantwortungsvolle Politik“ dar, das Greifen der Krankenhausreform ohne zusätzliche Gelder abzuwarten. Dies werde „Kollateralschäden“ beim Beitrag der Krankenhäuser zur Daseinsvorsorge nach sich ziehen.

Ähnlich argumentierte Stefanie Drese, Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Man müsse in der jetzigen Phase Zeit gewinnen, um später noch über jene Krankenhausstandorte verfügen zu können, die man für eine verantwortungsvolle Umsetzung der Reform benötigt, so die SPD-Politikerin.

Kassen und Gesundheitsexperten gegen ungerichtete Finanzhilfen

Der Befund der schwierigen wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser sei zwar nicht übertrieben, so Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. Daraus aber eine zusätzliche Finanzierung „per Gießkanne“ abzuleiten sei falsch. Er stimme in dieser Hinsicht der Einschätzung von Jonas Schreyögg, Professor für Management im Gesundheitswesen an der Universität Hamburg sowie Mitglied im Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege, zu.

Schreyögg hatte betont, er bewerte kurzfristige und ungerichtete Finanzspritzen des Bundes als wenig tauglich. Sich flächendeckend mit Milliardensummen gegen die Entwicklung sinkender Fallzahlen zu stemmen, sei nicht sinnvoll. Er sehe eher die Länder am Zug, gezielt bestimmte Standorte zu unterstützen.

Maria Klein-Schmeink (Grüne), stellvertretende Vorsitzende ihrer Bundestagsfraktion, verwies in diesem Zu­sammenhang darauf, dass die Schuldenbremse dem Bund ohnehin keine weiteren Spielräume gestatte. Zudem ließe sich eine pauschale Bereitstellung von Geldern gegenüber Haushaltspolitikern nicht argumentieren, wenn unklar sei, ob die Mittel in auch künftig passende Strukturen fließen.

Es stehe den Ländern frei, den Kliniken Liquiditätshilfen zukommen zu lassen, sagte Johanna Sell, Leiterin der für Krankenhäuser zuständigen Unterabteilung 21 im BMG. Vielleicht sei an dieser Stelle bereits eine „Wahr­nehmung der Planungsverantwortung“ gefragt – auch im Vorgriff auf die Reform. Kein Bundesland werde daran gehindert, Strukturen zu konsolidieren und Überlegungen anzustellen, welche Standorte man künftig haben muss.

aha/nfs

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