Krankenhausreform: Bund will über Transformationskosten sprechen

Erfurt – Bund und Länder wollen in diesem Jahr auch über mögliche Transformationskosten der Krankenhausreform sprechen. Das kündigte der Leiter der Leitungsabteilung im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Boris Velter, gestern beim Barmer Nachmittagstalk an.
Über Transformationskosten, also Kosten, die für bestimmte Strukturveränderungen und entsprechende bauliche Maßnahmen nötig sind, sei der Bund „sehr wohl bereit darüber zu reden“, so Velter. Mit den Landesgesundheitsministerinnen und -ministern solle über dieses Thema in den kommenden Runden gesprochen werden.
Der Bund sehe es aber kritisch, sich nicht verändernde Strukturen per Gießkanne weiter zu finanzieren oder die Vergütung zu erhöhen, ergänzte er und sprach damit die von vielen Seiten geforderte Übergangsfinanzierung für Krankenhäuser in finanziellen Nöten an.
Im Eckpunktepapier, auf das sich Bund und Länder im Juli geeinigt hatten, heißt es, dass eine Einigung hinsichtlich der gesamten Reform auch eine notwendige finanzielle Ausstattung durch Bund und Länder für den Transformationsprozess umfasse.
Der Bedarf an finanzieller Unterstützung für Strukturveränderungen ist immer wieder Bestandteil der Debatte um die künftige Krankenhausreform. Denn geplant sind unter anderem sektorenübergreifende Versorger, die ambulante und stationäre Strukturen an einem Standort besser verknüpfen sollen. Dafür würden allerdings bauliche Veränderungen benötigt, die wiederum Geld kosten.
Transformationen scheitern oft an fehlender Finanzierung
Die Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, Annette Rommel, kritisierte gestern eine unzureichende Unterstützung. So gebe es in Thüringen bereits jetzt schon Transformationsprozesse hin zu mehr ambulanten Strukturen. Diese Ideen würden aber oft bereits an ungeklärten Finanzierungen scheitern. Sie forderte mehr Möglichkeiten, sektorenübergreifend und multiprofessionell zu agieren.
Diese Strukturen müssten zudem andere Finanzierungsmöglichkeiten haben, als heute vorhanden sind. „Aus dem ambulanten Bereich sind diese nicht zu finanzieren“, so Rommel. Mögliche Einsparpotenziale durch die Krankenhausreform müssten in Rommels Augen demnach in die ambulante Versorgung fließen. Außerdem sollten vorhandene Strukturen besser unterstützt und gestärkt werden, bevor weitere Doppelstrukturen aufgebaut werden, forderte die Hausärztin.
Velter verwies diesbezüglich unter anderem auf die Hybrid-DRG, deren Grundlage bereits mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz Ende 2022 geregelt worden seien. Diese sollen für eine gleiche Vergütung gleicher Leistungen im Krankenhaus und im ambulanten Bereich sorgen.
Eine entsprechende Rechtsverordnung des BMG steht noch aus, ein erster Entwurf mit den geplanten Leistungen sowie Vergütungshöhe ist allerdings bereits bekannt geworden. Zudem deutete Velter auch auf die noch ausstehenden Versorgungsgesetze hin, die neue Organisationsformen im ambulanten Bereich ermöglichen würden.
Die Landesgeschäftsführerin der Barmer in Thüringen, Birgit Dziuk, ist der Überzeugung, dass die Vergütung nicht vom Ort der Leistungserbringung abhängig sein dürfe. Statt der Betrachtung unterschiedlicher Sektoren sollte mehr auf die Erzielung von guten Ergebnissen geschaut werden, so Dziuk. Hinsichtlich der Krankenhausreform erwartet Dziuk einen bundeseinheitlichen Rahmen mit ausreichend Spielraum für Beinfreiheiten der Bundesländer.
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