Apotheken haben Probleme mit Ausfüllfehlern beim elektronischen Rezept

Berlin – Mehr als die Hälfte der Apotheker in Deutschland hat bei der Einlösung von elektronischen Rezepten (E-Rezepten) Probleme wegen fehlerhaft ausgefüllter Verordnungen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Befragung des Marktforschungsinstituts IFH Köln.
Demnach gaben 58 Prozent der Befragten an, dass es durch Ausfüllfehler der Arztpraxen oftmals zu Problemen komme. Erst vergangene Woche hatte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) sich deshalb in einem Schreiben an Ärzte, Apotheker und Krankenkassen gewandt.
Darin appellierte es an die Krankenkassen, Apotheken nicht mehr aufgrund einer falschen oder unvollständigen Angabe der ärztlichen Berufsbezeichnung zu retaxieren. Die Bitte um eine neue Verschreibung führe zu einem „großen zusätzlichen Aufwand bei den Arztpraxen“, während den Apotheken bei Abgabe der Arzneimittel „unter Umständen unverschuldet die Retaxation der betreffenden E-Rezepte“ drohe.
Häufiger als mit falsch ausgefüllten Verordnungen haben Apotheken der Erhebung zufolge Probleme mit der Abrufbarkeit von E-Rezepten: 89 Prozent gaben an, dass das E-Rezept noch nicht abgerufen werden kann, wenn die Kunden es einlösen wollen.
78 Prozent gaben an, dass dieser Umstand dazu führt, dass Patienten ihre Rezepte seltener als bisher direkt nach dem Arztbesuch, also beispielsweise in Ärztehausapotheken, einlösen, sondern häufiger wohnortnah zu einem späteren Zeitpunkt.
Das Einstecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) scheint sich als Hauptverfahren etabliert zu haben. 81 Prozent der Befragten gaben an, dass E-Rezepte bei ihnen überwiegend auf diese Art eingelöst werden. 78 Prozent sagten, dass das weitgehend problemlos funktioniere.
Zudem fürchtet eine große Mehrheit der befragten Apotheker wirtschaftliche Auswirkungen der E-Rezeptpflicht: 84 Prozent gaben an, dass durch die elektronische Übertragung wahrscheinlich mehr Verordnungen bei Versandapotheken landen, 90 Prozent sehen eine Verstärkung des Wettbewerbs zwischen stationären und Onlineapotheken.
Vorteile des E-Rezepts sehen hingegen weniger Apotheker: 69 Prozent gaben an, es als einen effektiven Schutz gegen Rezeptbetrug zu sehen, 57 Prozent sind der Auffassung, dass es hilft, Abgabefehler zu vermeiden.
54 Prozent sehen die Bequemlichkeit des E-Rezepts als einen Vorteil für Patienten. Allerdings scheint unter diesen weiter hoher Aufklärungsbedarf zu herrschen: 97 Prozent gaben an, dass auf Kundenseite noch viel Unklarheit und Unsicherheit bestehe.
Insgesamt begrüßt nur eine Minderheit von 36 Prozent der befragten Apotheker die verpflichtende Einführung des E-Rezepts als Maßnahme zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. 59 Prozent halten sie für weniger oder überhaupt nicht notwendig.
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