Vermischtes

Bündnis: Existenzminimum für Kinder neu definieren

  • Mittwoch, 31. Mai 2023
/Tobias, stock.adobe.com
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Berlin – Mit Blick auf die geplante Kindergrundsicherung hat ein zivilgesellschaftliches Bündnis Bundes­arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) aufgefordert, das Existenzminimum für Kinder neu zu definieren.

„Die Kindergrundsicherung wird sich schlussendlich daran messen lassen müssen, ob sie in der Leistungs­höhe das soziokulturelle Existenzminimum der Kinder tatsächlich abdeckt und sie damit vor Armut schützt“, heißt es in einem gemeinsamen Aufruf, der heute veröffentlicht wurde.

Die Höhe der Kindergrundsicherung hängt von dem kindlichen Existenzminimum ab. Damit ist gemeint, wie viel ein Kind zum Leben braucht. Also beispielsweise für Nahrung oder Kleidung, aber auch Teilhabe am ge­sellschaftlichen Leben. Dieses Existenzminimum soll laut Koalitionsvertrag neu definiert werden. Verant­wortlich ist dafür Arbeitsminister Heil.

Nach Ansicht der Verbände sind jedoch kaum „Bemühungen des Arbeitsministeriums erkennbar, seiner Ver­pflichtung nachzukommen, das kindliche Existenzminimum neu zu definieren. Es wäre nicht hinnehmbar, wenn die für die Kindergrundsicherung entscheidende Frage des „Was und wieviel braucht ein Kind“ auf die lange Bank geschoben und das Projekt damit zum Scheitern gebracht würde.“

Das Bündnis besteht unter anderem aus Verbraucher- und Kinderschutzverbänden sowie Jugendorgani­satio­nen und Gewerkschaften.

Die Kindergrundsicherung ist ein zentrales sozialpolitisches Vorhaben der Ampelkoalition – sie soll Leistun­gen für Kinder wie unter anderem das Kindergeld, den Regelsatz für Kinder im Bürgergeld und den Kinderzu­schlag bündeln und Kinderarmut besser bekämpfen.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat bisher Kosten von zwölf Milliarden Euro veranschlagt, dafür sieht Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kaum Spielraum im Haushalt.

dpa

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