Vermischtes

Maskenaffäre: Bundesgerichtshof sieht Tatbestand der Bestechlichkeit nicht erfüllt

  • Dienstag, 12. Juli 2022
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Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht in der Maskenaffäre den Vorwurf der Bestechlichkeit gegen einen bayerischen Landtagsabgeordneten und einen einstigen Bundestagsabgeordneten nicht erfüllt.

Be­schwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen drei Beschlüsse von Strafsenaten des Oberlan­des­gerichts München seien verworfen worden, teilte das Gericht heute in Karlsruhe mit. Eine weitere Anfech­tung der Entscheidung sei nun nicht mehr statthaft.

Die langjährigen CSU-Abgeordneten Alfred Sauter und Georg Nüßlein hatten in der ersten Phase der Corona­pandemie beim Ankauf von Masken durch die Bundesregierung und die bayerische Staatsregierung vermittelt – und dafür üppige Provisionen erhalten.

Nach Darstellung des BGH hatte eine GmbH, deren Geschäftsführer Nüßlein ist, 660.000 Euro erhalten. Eine Firma, auf die Sauter maßgeblichen Einfluss hat, erhielt sogar mehr als 1,2 Millionen Euro. Dass dies den Tat­bestand der Bestechlichkeit nicht erfülle, hatte vor dem Bundesgerichtshof auch das Oberlandesgericht Mün­chen entschieden.

Dafür hätten die Abgeordneten im Parlament selbst tätig werden müssen, hieß es vom BGH. „Allein die Ver­ein­barung zwischen den Beteiligten, dass sich der Mandatsträger bei außerparlamentarischen Betätigungen auf seinen Status beruft, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfüllt dieses Merkmal nicht“, entschied der BGH.

Nüßlein, der einst für die CSU im Bundestag saß, trat in Folge der Affäre aus der CSU aus, der Landtagsabge­ordnete Sauter aus der Fraktion. Sauter gab überdies alle Parteiämter ab, insbesondere seine Sitze in CSU-Vorstand und -Präsidium sowie den CSU-Kreisvorsitz Günzburg.

dpa

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