Menschenwürdige Arbeit für osteuropäische Pflegehilfen angemahnt

Berlin – Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Sozialverband VdK haben die Bundesregierung dazu aufgerufen, die Situation der oft aus Osteuropa kommenden Haushaltshelferinnen und Pflegekräfte zu verbessern.
Während die Nachfrage nach den in Privathaushalten beschäftigten Betreuungskräften ständig steige, hätten sich die Arbeits- und Lebensbedingungen dieser Frauen in den vergangenen Jahren nicht verbessert, erklärte Claudia Engelmann vom Institut für Menschenrechte heute in Berlin. „Sie arbeiten und leben teilweise unter menschenunwürdigen Bedingungen.“
Die Bundesregierung habe sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, die Arbeitssituation dieser Betreuungskräfte menschenrechtskonform auszugestalten, fügte sie hinzu. „Bisher ist dazu aber nichts passiert. Den Worten müssen nun unbedingt Taten folgen.“
Laut einer Analyse des Instituts verdienen Betroffene meist deutlich weniger als den Mindestlohn; sie müssen rund um die Uhr zur Verfügung stehen und haben kaum Privatsphäre. „Sie erleben häufig starke Überlastung und teilweise auch körperliche sowie sexualisierte Gewalt“, heißt es. Wegen fehlender Sprachkenntnisse, irregulärer Beschäftigung und mangelnden Informations- und Beratungsangeboten falle es ihnen häufig schwer, sich zu wehren.
Engelmann forderte, die Politik müsse darauf hinwirken, dass eine direkte Anstellung in Privathaushalten erleichtert wird. Darüber hinaus brauche es verbindliche Qualitätsstandards für Vermittlungsagenturen sowie effektive Beschwerdemöglichkeiten und Beratungsangebote.
Nach aktuellen Schätzungen von Beratungsstellen arbeiten zwischen 300.000 bis 700.000 dieser Betreuungskräfte in Privathaushalten in Deutschland. Dabei handelt es sich in der Regel um Frauen aus Polen, Bulgarien und Rumänien, aber auch aus anderen osteuropäischen EU-Ländern und Drittstaaten.
Zuvor hatte auch der Sozialverband VdK gefordert, dass die 24-Stunden-Pflege nicht weiter in einer rechtlichen Grauzone stattfinden dürfe. „Die Betroffenen und ihre Familien, aber auch die Betreuungskräfte benötigen endlich Rechtssicherheit und gute Regelungen für eine zuverlässige Betreuung zu Hause“, erklärte Präsidentin Verena Bentele.
Sie forderte, dass ein Arbeitszeitgesetz, das schon für SOS-Kinderdorfmütter angepasst wurde, auch auf die 24-Stunden-Betreuungskräften erweitert wird. So sollen eine beständige Betreuung für Pflegebedürftige gewährleistet und Überstunden der Betreuerinnen vermieden werden.
Außerdem seien eine verpflichtende Registrierung aller Vermittlungsagenturen und die Einführung von Qualitätsstandards für deren Arbeit notwendig. Im Sommer 2021 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass den Haushaltshelfern der Mindestlohn zusteht – und zwar auch für „Bereitschaftszeiten“.
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