Honorarverhandlungen: Kassen bieten 1,6 Prozent, KBV will 5,7 Prozent

Berlin – Nachdem Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband gestern zunächst noch Aussagen zu den Details der Honorarverhandlungen nicht abgeben wollten, sind nun doch die detailierten Positionen öffentlich worden, mit denen beide Seiten in die Gespräche gestartet sind.
Die Krankenkassen bieten für das Jahr 2025 eine Steigerung des Orientierungswertes (OW) und damit der Preise für ärztliche und psychotherapeutische Leistungen um 1,6 Prozent an. Die KBV war mit 5,7 Prozent in die Gespräche gestartet. Das erfuhr das Deutsche Ärztebatt heute aus Verhandlungskreisen.
Die KBV selbst hatte gestern Abend in ihrem eigenen Newsletter von „knapp sechs Prozent“ gesprochen. Zuvor hatten beide Seiten mit Blick auf vertrauliche Verhandlungen erklärt, dass sie keine Details zu den Forderungen abgeben wollten.
Die Zahlen zeigen, beide Seiten liegen mit ihren Vorstellungen weit auseinander. Kommende Woche soll die nächste Verhandlungsrunde stattfinden. Dann eventuell schon mit Jürgen Wasem als Schlichter im sogenannten Erweiterten Bewertungsausschuss.
Die Spitze der KBV hatte sich gestern „enttäuscht“ gezeigt. Vom GKV-Spitzenverband hieß es, die Herausforderung zu einer gütlichen Einigung zu kommen sei groß, denn die Interessen lägen „weit auseinander“, wie der Sprecher der Kassenseite sagte.
Der Hartmannbund erneuerte heute seine Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Berechnung der Veränderungsrate des Orientierungswertes. „Es wäre nicht nur der Sache angemessen, sondern würde auch der Selbstverwaltung gut zu Gesicht stehen, wenn wir endlich ein Verfahren entwickeln, dass uns – jedenfalls annähernd – eine prospektive Berechnung einer angemessenen Anhebung ermöglicht“, sagte der Vorsitzende des Arbeitskreises Ambulante Versorgung im Hartmannbund, Marco Hensel.
Das Festhalten an retrospektiven Mechanismen sei für alle Beteiligten eine unbefriedigende Lösung. Bei künftigen Verhandlungen um den OW müssten absehbare Kostenentwicklungen oder besondere Belastungen – analog dem stationären Bereich – Berücksichtigung finden. Eine Gegenfinanzierung von Personal- und Betriebskosten, insbesondere wenn sie für alle Arztpraxen deutlich steigen würden, müsse zeitnah erfolgen, um steigende Kosten der Praxen adäquat aufzufangen.
Für die aktuellen Verhandlungen forderte Hensel eine Abkehr von „überflüssigen Ritualen“. Das Verhandeln von Selbstverwaltungspartnern im Stile eines Viehmarktes – erst ist man weit auseinander, dann wird gefeilscht und gerungen und am Ende verkündet – nach nicht erfolgter Einigung – der unparteiische Vorsitzende des Erweiterten Bewertungsausschusses einen unbefriedigenden Kompromiss – könne nicht deren eigener Anspruch sein, so Hensel. Das völlig inakzeptable Auftakt-„Angebot“ der Kassen in Höhe von 1,6 Prozent unterstreiche diese Forderung.
Hensel begrüßte, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten künftig – und damit bereits auch für 2025 – direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Dies sei ein gutes Beispiel dafür, was vorausschauend möglich sei. Dadurch entstehe kein jahrelanger Verzug, bis diese Kostensteigerungen im OW abgebildet würden.
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