Fernbehandlung: Modellprojekte künftig auch in Schleswig-Holstein?

Schleswig-Holstein – In Baden-Württemberg hat die Ärztekammer kürzlich das Fernbehandlungsverbot gelockert und erprobt dies in Modellvorhaben. Als nächstes Bundesland könnte ein ähnliches Konzept in Schleswig-Holstein greifen. Die künftige Landesregierung hat das Thema Telemedizin zumindest ausdrücklich im Koalitionsvertrag verankert.
Darin heißt es, dass CDU, Grüne und FDP in Schleswig-Holstein „gemeinsam mit der Ärztekammer Schleswig-Holstein berufs- und standesrechtliche Anforderungen für die Nutzung von Telemedizin weiterentwickeln“ wollen. Ob das konkret bedeutet, dass das Fernbehandlungsverbot gelockert werden soll, ist aber noch unklar.
Die Frage nach konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vereinbarten Ziele und Absichtserklärungen könne „noch nicht beantwortet werden“, sagte ein Sprecher des CDU-Landesverbandes mit Verweis auf den noch nicht unterzeichneten Vertrag. Nach der möglichen Regierungsübernahme werde man die Beratungen über die bestmögliche Umsetzung wie vereinbart aufnehmen, sagte er.
Die Ärztekammer Schleswig-Holstein zeigte sich erfreut über den Passus im Koalitionsvertrag. Es sei „enorm“, dass die künftige Landesregierung die Ärztekammer in ihrem Koalitionspapier als potenziellen Partner erwähnt habe, sagte Franz Joseph Bartmann, Vorstandsvorsitzender der Ärztekammer Schleswig-Holstein und zugleich Vorsitzender des Telematik-Ausschusses der Bundesärztekammer (BÄK).
Er betonte, ihm schwebe beim Thema Fernbehandlung eine ähnliche Zielintention wie in Baden-Württemberg vor. Bartmann zeigte sich zuversichtlich, dass die künftige Landesregierung in Kürze auf die Kammer zugehen wird.
Zuletzt hatte auch der Deutsche Ärztetag die Durchführung von Modellprojekten zur Fernbehandlung begrüßt und die Bundesärztekammer aufgefordert zu prüfen, ob die (Muster)Berufsordnung für Ärzte um einen Zusatz ergänzt werden kann, wonach die Ärztekammern in besonderen Einzelfällen Ausnahmen für definierte Projekte mit wissenschaftlicher Evaluation zulassen können.
Dabei müsse sichergestellt sein, dass berufsrechtliche Belange nicht beeinträchtigt werden, forderten die Delegierten. Auch dürften Patienten nicht in vermeintlich einfachere und kostengünstige Lösungen gedrängt werden, sondern müssten der Fernbehandlung zustimmen. Die Möglichkeit des direkten Arzt-Patienten-Kontaktes sei zudem flächendeckend weiter zu gewährleisten, hieß es.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: