52 Stellungnahmen zu Neuregelungen der Suizidbeihilfe

Berlin – Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Sterbehilfe sind 52 Stellungnahmen zu möglichen Neuregelungen beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) eingegangen. Die Sichtung dauert noch an, wie das Ministerium auf eine Kleine Anfrage der FDP antwortete.
Um einen breiten Austausch zu unterstützen, habe man bei Verbänden, Fachgesellschaften, Kirchen und Sachverständigen aus den Bereichen Palliativmedizin, Ethik, Suizidprävention und Rechtswissenschaften praktische und wissenschaftliche Erfahrungen eingeholt. Von den 52 eingegangenen Stellungnahmen seien 30 auf eigene Initiative geschickt worden. Nähere Angaben zu den Absendern machte das Ministerium nicht.
Das BVerfG hatte Ende Februar das seit 2015 bestehende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe gekippt – es verletze das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben. „Geschäftsmäßig“ hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet „auf Wiederholung angelegt“. Das Urteil stößt eine Tür für organisierte Angebote auf.
Die Richter stellten aber die Möglichkeit zu Regulierungen heraus – denkbar sind etwa Beratungspflichten und Wartefristen. Das Gesundheitsministerium machte in der Antwort deutlich, eine mögliche Neuregelung bedürfe einer sorgfältigen Prüfung aller vom BVErfG aufgezeigten Anforderungen. Dazu seien vertiefte Diskussionen im Parlament und in der Bundesregierung notwendig.
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