Länder wollen fünf Milliarden mehr vom Bund für die Krankenhausfinanzierung

Berlin – Die Bundesländer wollen die Bundesregierung bei der Krankenhausfinanzierung stärker in die Pflicht nehmen. Das sieht ein Beschlussvorschlag für die kommende Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Das Treffen soll vom 11. bis 13. Oktober in Frankfurt am Main stattfinden.
Offen stellen die Länder klar: „Der Bund kommt seiner Finanzierungspflicht im Krankenhausbereich nur unzureichend nach.“ Im Sinne der dualen Krankenhausfinanzierung müsse der Bund „unverzüglich bei den Betriebskosten nachsteuern und für eine auskömmliche Finanzierung sorgen“.
Dazu gehöre, die bislang nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Jahre 2022 und 2023 rückwirkend und die Kostensteigerungen in den Folgejahren regelhaft zu kompensieren. Die Landesbasisfallwerte seien angemessen anzupassen, damit insbesondere die jeweiligen Lohnkosten in den Ländern vollständig abgebildet werden.
In dem Papier wird die Bundesregierung daher aufgefordert, „noch im Jahr 2023 über ein Vorschaltgesetz ein einmaliges Nothilfeprogramm für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen.“ Mit dieser vorgelagerten Maßnahme solle eine Stabilisierung der Krankenhauslandschaft erreicht werden.
Dessen ungeachtet sind aus Sicht der Ministerpräsidenten die bundesrechtlichen Regelungen für die Vergütung der Krankenhäuser „baldmöglichst dahingehend anzupassen, dass Kostensteigerungen künftig vollständig und zeitnah berücksichtigt werden“.
Die Länderchefs weisen in der Beschlussvorlage darauf hin, dass in allen Ländern „bedrohliche Signale zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser registriert“ würden. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft gehe am Ende des Jahres 2023 von einem Defizit von zehn Milliarden Euro aus. Auch die Energiehilfen des Bundes seien kein existenzsichernder Beitrag.
Die Länder sprechen diesbezüglich von 2,5 Milliarden Euro, der Bund hatte aber rund sechs Milliarden bereitgestellt. Was die Länder in der Beschlussvorlage unerwähnt lassen, ist, dass sie selbst in den vergangenen Jahren viel zu wenig Mittel in die Krankenhäuser investiert haben. Auch für die Zukunft sehen diese keine erheblichen Mehrausgaben vor.
Die Länder sind für die Investitionskostenfinanzierung der Kliniken verantwortlich. Die gesetzliche Krankenversicherung für die Betriebskosten. Viele Krankenhäuser verwenden allerdings Mittel aus den Betriebskosten quer, weil die Gelder der Länder fehlen.
Aufgrund der aktuellen Situation sehen die Länder die ortsnahe und qualitativ hochwertige Versorgungsstrukturen mit Blick auf die Krankenhauslandschaft „akut gefährdet“. Damit sehen sie zugleich die geplante Krankenhausreform in Gefahr.
Grundlage für eine wirksame Krankenhausreform sei eine in Qualität und Quantität auskömmliche Anzahl an Krankenhäusern und der geordnete Übergang der Kliniklandschaft in eine neue Krankenhausfinanzierung, heißt es.
Darüber hinaus werde die intensive öffentliche Debatte über eine drohende Pleitewelle der Kliniken sowie die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um „ihr“ Krankenhaus vor Ort „zunehmend zum Belastungsfaktor“ in den Verhandlungen um die Krankenhausreform.
Um die medizinische Versorgung insbesondere im ländlichen Raum auch künftig sicherzustellen, wird die Bundesregierung gebeten, soweit möglich in den derzeitigen Arbeiten zu einem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Reformvorhabens den Fokus auch darauf zu richten, neue sektorenübergreifende Versorgungsformen sowie eine entsprechend regelbasierte Finanzierung sicherzustellen, schreiben die Länder in der Vorlage.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betonte, ohne Vorhaltegesetz würden sehr viele Kliniken die Krankenhausreform nicht mehr erleben. „Wir registrieren so viele Insolvenzen wie nie zuvor. Der kalte Strukturwandel beschleunigt sich weiter, die Patientenversorgung ist in vielen Regionen akut gefährdet“, sagte DKG-Chef Gerald Gaß.
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