Ärztetag für Patientensteuerung in der ambulanten Notfallversorgung
Mainz – Im Rahmen der anstehenden Reform der Notfallversorgung müssen gesetzliche Grundlagen für eine sinnvolle Patientensteuerung umgesetzt werden. Dies forderte heute der 128. Deutsche Ärztetag.
Das auf dem Rücken der Patientinnen und Patienten ausgetragene „Pingpong“ zwischen den Sektoren müsse beendet werden, heißt es in einem mit großer Mehrheit angenommenen Beschluss. Voraussetzung für eine sinnvolle Patientensteuerung sei die intersektorale Zusammenarbeit.
„Während der Sprechzeiten sollen sich Patientinnen und Patienten an ihren Hausarzt wenden“, so die Abgeordneten des Ärztetages. Sei das nicht möglich, solle die Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 116117 zu der gemeinsamen Leitstelle erfolgen – wo eine validierte Ersteinschätzung und die Zuweisung zur geeigneten Versorgungsebene durchgeführt werden soll.
Diese Zuweisung soll von der einfachen Gesundheitsberatung über die fallabschließende telemedizinische Betreuung bis hin zur Disposition klassischer Rettungsmittel reichen. Auch passgenaue Angebote – wie eine unterstützende aufsuchende Hilfe, die psychosoziale oder sozialmedizinische Notfallintervention oder eine Akut-Palliativversorgung – sollen vermittelt werden können.
Um die Kontaktaufnahme der Patienten mit den richtigen Ansprechpartnern zu erleichtern, schlägt der Ärztetag einen verpflichtenden Aufdruck der Rufnummer 116117 auf der Versichertenkarte vor.
Susanne Johna, 1. Vorsitzende des Marburger Bundes und Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK), betonte dazu, die entscheidende Steuerung müsse idealerweise vor der Notaufnahme stattfinden. Es sei sinnvoll, hier ein Unterstützungssystem wie SmED einzusetzen.
„Am zentralen Anlaufpunkt ,gemeinsamer Tresen' im Krankenhaus werden Patientinnen und Patienten nach medizinischer Dringlichkeit eingeschätzt und im weiteren Verlauf der geeigneten Versorgungsebene zugewiesen. Voraussetzung hierfür ist die derzeit unzureichende Vorhaltung von Akutbehandlungsterminen im ambulanten, hausärztlichen und fachärztlichen Sektor“, wird in dem Beschluss festgestellt.
Diese Vorhaltung solle „regional und transparent“ geregelt werden. Um ärztliche Ressourcen nicht zu verschwenden, müsse auch eine fallabschließende Versorgung möglich und gegenfinanziert sein.
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