Politik

Änderungen am GKV-Spargesetz: Weiter Debatte um nötige Wege

  • Mittwoch, 7. Oktober 2026
/picture alliance, CHROMORANGE, Christian Ohde
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Berlin – Die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses im Bundestag sind auf der Suche nach weiteren Einsparmöglichkeiten im Gesundheitssystem und scheinen gleichzeitig noch nicht entschlossen zu sein, in welchem Umfang die neu vorgelegten Einsparvorschläge umzusetzen sind. Das wurde bei der Anhörung rund um die Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz heute deutlich.

Das Gesetz wurde in der letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause verabschiedet und soll nun korrigiert werden. Ausschussvorsitzende Tanja Machalet (SPD) kommentierte die heutige Sitzung: „Wir haben uns ja in ähnlicher Runde schon im Sommer gesehen.“ Jetzt Anfang Oktober stehen zwölf Änderungsanträge der Koalition auf der Tagesordnung, deren Regelungen teilweise bereits als Protokollnotiz oder als Entschließungsantrag bei Beschlussfassung im Juli bekannt waren. Dazu zählen Änderungen bei der psychotherapeutischen Versorgung sowie die Finanzhilfen für Kliniken und Unikliniken.

Andere Änderungen waren in den vergangenen Wochen hinzugekommen, beispielsweise die Streichung des Fixkostendegressionsabschlages für Haus- und Kinderarztpraxen, eine Konkretisierung der Cannabis-Verordnung sowie die Streichung der Hybrid-DRGs.

„Keine Rolle rückwärts“

Besonders beim Ende der Hybrid-DRGs scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen: So betonten viele Expertinnen und Experten, wie wichtig die weitere Ambulantisierung für die Gesundheitsversorgung sei. Besonders bei pädiatrischen Eingriffen dürfe es nun „keine Rolle rückwärts“ geben.

„Kinder fühlen sich zu Hause wohler“, sagte beispielsweise Michael Hubmann, vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte. Die Einführung der Hybrid-DRGs sei für die pädiatrische Versorgung sowie für Menschen mit Behinderung „wegweisend“ gewesen und dürften nicht abgeschafft werden, sagte Hubmann auf Nachfragen aus der AfD-Fraktion.

Der AOK-Bundesverband betonte, dass die Hybrid-DRGs „hinter den Erwartungen zurückgeblieben“ seien. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des Verbandes, erklärte aber auch, dass die geplante Regelung, die Abrechnung an zwei Tage Liegezeit im Krankenhaus zu knüpfen, nicht richtig sei. Die Debatte um die Finanzwirkung der Hybrid-DRG ging vor allem auf Berechnungen des wissenschaftlichen Institutes des AOK-Bundesverbandes zurück.

Auch bei der Wiedereinführung von Zytostatika-Ausschreibungen äußerten viele Experten deutliche Kritik: In den onkologischen Praxen gebe es ein „Entsetzen, dass man den gescheiterten Irrweg wieder aufnimmt“, hieß es. Eine solche Regelung gab es in der Vergangenheit bereits, sie war 2009 eingeführt worden, fand aber erst ab 2016 breite Anwendung durch die Kassen. 2017 wurde sie aus Gründen der Versorgungssicherheit wieder abgeschafft. Der GKV-Spitzenverband zeigte sich „überzeugt“, dass es Einsparungen geben könnte, warb vor den Abgeordneten aber für kassenindividuelle Ausschreibungen.

Weitere Änderungen bei Psychotherapie nötig

Bei den Änderungen in der psychotherapeutischen Versorgung begrüßten die eingeladenen Verbände die angekündigten Neuregelungen. Allerdings lösten diese nicht die Probleme, die es gebe, betonten alle unisono.

„Da der Versorgungsbedarf wächst“, müsse schnell reagiert werden, so Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer. Auf Nachfragen aus der Grünen-Bundestagsfraktion wurde deutlich, dass die Bedarfsplanung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dringlich ist. Ebenso müsse die Finanzierung von Netzverbünden gesichert bleiben, hieß es.

Positive Bewertungen einiger Regelungen

Positiv bewerteten die Teilnehmenden der Anhörung, dass es nun wieder schriftliche Informationen für Versicherte bei Beitragserhöhungen durch die Krankenkassen geben soll. Auch die Abschaffung des Fixkostendegressionsabschlag wurde vom Hausärztinnen- und Hausärzteverband ausdrücklich gelobt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte betonte, dass es keine Mengenausweitungen bei den U-Untersuchungen für Kinder geben könne – vielmehr wolle man doch alle Kinder mit den Angeboten erreichen.

Die Klarstellung bei der Verordnung cannabishaltiger Arzneimittel bewerteten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband positiv.

Reichen die Einsparungen?

Ob die nun weiteren geplanten Einsparungen reichen, darin waren sich die Expertinnen und Experten unsicher: Ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes erklärte dazu, es bestünden „einige Unsicherheiten, ob die Kosten in der Höhe bleiben.“ Die Vertreterin der Arbeitgeberverbände sah dies ähnlich. „Es ist wirklich wichtig, dass die Einsparungen erhalten bleiben“, so Susanne Wagemann.

Weitere Hinweise, wo die Koalition noch sparen könnte, gaben die Nachfragen der gesundheitspolitischen Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt: So wollte sie wissen, wie sich eine Angleichung des Mehrwertsteuersatzes auf sieben Prozent auf alle Medizinprodukte auswirken würde und welche finanziellen Effekte ein sogenannter OTC-Switch bei Medikamenten entstehen könnten. Hier bezifferte ein Experte von Pharma Deutschland Einsparungen von 200 Millionen Euro.

Aus Sicht von GKV-Spitzenverband und Arbeitgeberverband kann vor allem durch die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen – diese werden auf etwa zwölf Milliarden Euro beziffert – durch den Bund erreicht werden.

Der GKV-Spitzenverband kann sich zudem Einsparungen durch die Blanko-Verordnung in der Physiotherapie vorstellen, sowie durch die Abschaffung des Orphan-Drug-Privilegs. Für die Arbeitgebervertreter sind vor allem die Einsparungen beim Krankengeld gemäß den Vorschlägen aus der Finanzkommission Gesundheit noch nicht ausgeschöpft.

Nicht thematisiert wurden die Ausgaben für die Krankenhäuser in Höhe von 550 Millionen Euro, die von der Bundesregierung den Bundesländern versprochen wurden. Äußerungen des gesundheitspolitischen Sprechers der SPD, Christos Pantazis, deuten darauf hin, dass die Finanzierung dafür noch nicht ganz geklärt sind. Krankenhausverbände sowie der Verband der Uniklinika hatte im Vorfeld der Anhörung auf weitere Kostensteigerungen in der stationären Versorgung hingewiesen.

Nach der Anhörung werden nun die Koalitionsfraktionen über die Äußerungen der Expertinnen und Experten beraten. In der kommenden Woche muss das Gesetz abgeschlossen werden, damit der Schätzerkreis in seiner Sitzung am 13. und 14. Oktober die weiteren Einsparungen in seine Berechnungen für den allgemeinen Zusatzbeitrag aufnehmen kann.

bee

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