Politik

Kostenfreie Tests für Reiserückkehrer und Reha-Patienten

  • Dienstag, 28. Juli 2020
Blut wird in eine Röhrchen umgefüllt. /totojang1977, stock.adobe.com
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Berlin – Kostenfreie Tests soll es künftig nicht nur für Reiserückkehrer aus dem Ausland geben. Auch Patienten vor der Aufnahme in Reha-Einrichtungen sollen die Tests ohne Zuzahlung erhalten. Das sieht der Entwurf einer Testverordnung des Bundesgesundheits­ministeriums (BMG) vor, der zur Abstimmung an die Verbände geschickt wurde. Das Pa­pier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Kostenfreie Testungen für Reha-Einrichtungen hatte es in der bisher geltenden Verordnung vom 9. Juni noch nicht gegeben. Dies war von vielen Einrichtungen kritisiert worden.

Mit der Verordnung wird – wie in der öffentlichen Debatte diskutiert – vor allem die kos­tenfreie und grundsätzliche Testung von asymtomatischen Auslands­reisen­den geregelt. Eine Verpflichtung, wie sie für kommende Woche bereits angekündigt ist, ist in dieser Version der Verordnung noch nicht enthalten.

Demnach können sich nun alle „asymptomatische Personen, die sich außerhalb der Bun­desrepublik Deutschland aufgehalten haben“ testen lassen, auch ohne dass sie sich in bestimmten Gebieten mit schwieriger epidemiologische Lage vor Ort auf­gehalten haben.

In einem weiteren Absatz der Verordnung heißt es, dass diese Tests „für jeden Einzelfall erstmals nur dann erfolgen“ sollen, „wenn glaubhaft gemacht wurde, dass die Einreise aus dem Ausland nicht länger als 72 Stunden zurückliegt.“

Damit soll das „Risiko der Einschleppung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aus dem Ausland durch Reisende minimiert“ werden, heißt es in der Begründung des Entwurfes. Und weiter: Es „sollen außerdem auch alle aus dem Ausland einreisende Personen grundsätzlich getestet werden können“, sofern sie drei Tage zuvor eingereist sind.

Wie auch schon in der Verordnungsversion vom 9. Juni gilt, dass „asymtomatische Perso­nen, die sich in einem Gebiet aufhalten oder aufgehalten haben, in dem sich laut Veröff­ent­lichung des Robert Koch-Instituts in einen ununterbrochenen Zeitraum von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner dieses Gebietes mehr als 50 Personen neu mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert haben“ testen lassen können.

Für die Aufnahme in Rehabilitationseinrichtungen können künftig ebenso Tests zulasten der gesetzlichen Krankenversicheurng (GKV) vorgenommen werden wie analog auch bei Aufnahme in ein Pflegeheim oder in ein Krankenhaus.

Eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gestern angekündigt. Diese sollen voraussichtlich in der kommenden Woche in Kraft treten soll – über zuvor beschlossene freiwillige Testmöglichkeiten hinaus.

Er verteidigte zugleich die Beschränkung dieser Testpflicht auf Rückkehrer aus Risikolän­dern. Es sei „ja ein Eingriff in die persönliche Freiheit“, sagte er gestern Abend in der ARD. Ein solcher müsse „natürlich auch gut gerechtfertigt“ und „verhältnismäßig sein“. Zudem sei bei Risikoländern eine Testpflicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt.

Laut einer Liste des RKI zählen zu den Risikoländern aktuell etwa Ägypten, die USA, Russ­land und die Türkei. Aus der EU ist Luxemburg dabei sowie das Stadtgebiet von Bar­celona. Beliebte Urlaubsziele wie Italien oder Österreich stehen derzeit nicht auf der Lis­te.

Die AfD kritisierte zu pauschale Einschätzungen der Reiseziele. Die immer neuen Ideen der Bundesregierung schadeten der Reisewirtschaft und Menschen, die ihren Urlaub rechtssicher genießen möchten, sagte der Tourismusausschuss-Vorsitzende Sebastian Münzenmaier (AfD).

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, sagte der Passauer Neuen Presse: „Aus ärztlicher Sicht ist es wünschenswert und vernünftig, dass sich alle Reiserückkehrer aus Risikoländern testen lassen sollen.“

bee/dpa

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