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Bundesregierung will „Personalreserve Gesundheit“ aufbauen

  • Montag, 2. November 2026
/dpa, Stefan Sauer
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Berlin – Die Bundesregierung plant die Schaffung einer „Personalreserve Gesundheit“, die im Krisen- oder Verteidigungsfall die Aufrechterhaltung der Versorgung gewährleisten soll. Das erklärte Katja Kohfeld, Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), heute bei einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Berlin.

Kohfeld hatte einen ersten Einblick in drei geplante Regelungsbereiche des seit Langem erwarteten Entwurfs für ein Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) gewährt. Der erste werde demnach das Personal im Gesundheitswesen betreffen, die kritischste Komponente, wie Kohfeld betonte.

Die „Personalreserve Gesundheit“ soll demnach eine schnelle Hochskalierung personeller Ressourcen im Ernstfall ermöglichen. So sollen beispielsweise rechtliche Voraussetzungen geschaffen werden, um Ärztinnen und Ärzte sowie andere Fachkräfte aus dem Ruhestand zurückzuholen.

Vorgesehen ist darüber hinaus, Hilfskräfte zu schulen und vorhandenes Personal dauerhaft fort- und weiterzubilden. Das gelte insbesondere „in Bereichen, die wir heute zum Glück nicht so häufig sehen“, wie sie es formulierte. Gemeint ist insbesondere die Versorgung von Kriegsverletzungen.

Bevorratung und Gesundheitslagebild

Der zweite Bereich würde die Bevorratung betreffen, die sich bisher meist auf einen Zeitraum von zwei bis sechs Wochen beschränke. „Das ist eine gute Grundlage für kurzfristige Engpässe, aber die Limitierungen liegen auf der Hand“, betonte Kohfeld. Mit dem GeSiG sollten deshalb Ausnahmen für arzneimittel-, medizinprodukte- und apothekenrechtliche Regelungen geschaffen werden, die den entsprechenden Einrichtungen eine größere Lagerhaltung ermöglichen sollen.

Ein zentrales Ziel des Gesetzes werde zudem der dritte Bereich sein, die Schaffung eines zentralen Gesundheitslagebilds. „Wir brauchen in der Krise einen Überblick und müssen wissen, wo wir wie versorgen können“, sagte sie. Deshalb müssten rechtliche Grundlagen geschaffen werden, um einen angemessenen Informationsaustausch zwischen den Organisationen des Gesundheitswesens zu ermöglichen – aber auch, um daraus entsprechende Handlungen abzuleiten.

„Nur die medizinische Situation abzubilden, ist in einer Krisenlage zu wenig“, betonte Kohfeld. So sei geplant, den Ländern Befugnisse zu erteilen, um die notwendige Versorgung sicherzustellen. Das könne beispielsweise die Aussetzung elektiver Leistungen beinhalten, aber auch, dass Leistungserbringer „gegebenenfalls verbindlich in die Versorgung einbezogen werden können“.

Lob und Widerspruch von der KBV

Speziell dieser Punkt traf bei der KBV nicht auf uneingeschränkte Zustimmung. Das Instrument der Verpflichtung sei rechtlich ohnehin möglich, aber fachlich nicht sinnvoll, kritisierte der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Stephan Hofmeister im Anschluss. „Wir glauben nicht, dass das ein gutes Instrument ist.“ Sinnvoller wäre es aus seiner Sicht, über die Verpflichtung von Ärzten im Ruhestand oder solchen, die fachfremd arbeiten, nachzudenken.

Positiver sehe er andere Ansätze wie die Ermöglichung eines angemessenen Datenaustauschs zur Herstellung eines Gesundheitslagebildes. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hätten bereits über die Telematikinfrastruktur (TI) Zugang zu detaillierten Informationen zur Versorgungslage bis hin auf die niedrigste Ebene. Sie könnten diese Daten aber wegen des heutigen Datenschutzrechts meist nicht erfassen und erst recht nicht teilen.

Auch die Erfassung von Mehrfachverwendungen sei auf Grundlage des heutigen Datenschutzrechts nicht möglich. Hier müssten gesetzliche Grundlagen geschaffen werden.

Auch Überlegungen zur Einschränkung von Leistungen im Krisenfall zur Aufrechterhaltung der Versorgung begrüßte Hofmeister. Das ambulante System bearbeite 97 Prozent der Behandlungsfälle in der gesetzlichen Krankenversicherung – mehr als 586 Millionen im Jahr. Darunter seien allein 61,7 Millionen Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen. Hier könne und müsse im Ernstfall eingespart werden, um ein erhöhtes Patientenaufkommen aufzufangen.

Hilfe durch ziviles Gesundheitswesen nötig

Denn während in zivilen Krisenfällen wie Naturkatastrophen die Länder untereinander und die Bundeswehr dem zivilen Sektor Hilfe auf subsidiärer Ebene Hilfe leisten würden, sei es im militärische Krisenfall andersherum. Die Bundeswehr sei dann mit der Bündnis- oder Landesverteidigung gebunden und auf die Hilfe des zivilen Gesundheitswesens angewiesen. Die Länder wiederum könnten sich nur bedingt gegenseitig unterstützen, da es sich nicht um eine räumlich begrenzte, sondern eine flächendeckende Krisensituation handele.

Auf Ebene der KBV und der KVen würden bereits zahlreiche Initiativen zur Vorbereitungen für den Ernstfall laufen, von den Arbeitsgemeinschaften Praxis-Krisenvorsorge und KV-Resilienz bei der KBV bis zu regionalen Initiativen wie dem Pilotprojekt „Gesundheitslagebild“ der KV Bayerns, dem gemeinsamen Sicherstellungsgipfel der KV Nordrhein oder den Vorbereitungen für Konzepte zum Business Continuity Management (BCM) der KV Brandenburg.

Auf Länderebene wiederum hätten sich die Aktivitäten ebenfalls stark intensiviert, erklärte der niedersächsische Gesundheitsminister und diesjähriger Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz (GMK), Andreas Philippi (SPD). So habe sich die GMK auf den sogenannten Petersberger Prozess geeinigt, bei dem die Länder gemeinsam mit der Bundeswehr Konzepte für den Krisen- und Bündnisfall erarbeiteten.

In vier Länderclustern – Ost, West, Nord und Süd – würden sie sich Themen wie Feststellung und Planung von Kapazitäten, Bevorratung, Patientenverlegung, Sicherstellung der Versorgung, Übungsszenarien, Vorbereitung auf hybride Bedrohungen oder Abwehr atomarer, biologischer und chemischer Angriffe widmen.

In den vergangenen anderthalb Jahren hätten sie dabei deutliche Fortschritte gemacht. Die Betrachtung seien heute deutlich systematischer. „Mit dem Petersberger Prozess haben die Länder bedeutende Impulse gesetzt und zentrale Handlungsbedarfe aufgezeigt“, sagte er.

Besonders bei der Durchhaltefähigkeit des Gesundheitswesens in einem länger andauernden Konflikt, der Resilienz des Personals, Führungs- und Koordinierungsstrukturen zwischen Bund, Ländern und Gesundheitswesen sowie den Lieferketten von Arzneimitteln und Medizinprodukten sehe er noch größeren Handlungsbedarf.

Auf militärischer Ebene arbeite die Bundeswehr unterdessen am Aufbau des sogenannten Medical Component Command in Bonn, erklärte der Befehlshaber des Zentralen Sanitätsdienstes der Bundeswehr, Generaloberstabsarzt Ralf Hoffmann.

Dieser solle die zentralen Fähigkeiten des Sanitätsdienstes bündeln, ein militärisches Lagebild der Gesundheitsversorgung unter Einbeziehung von NATO und Europäischen Union (EU) erarbeiten und später als zentraler Ansprechpartner für das zivile Gesundheitswesen fungieren. Ab nächstem Jahr solle der Medical Component Command voll einsatzfähig sein.

Auch Hoffmann betonte die Bedeutung von ressort- und länderübergreifenden Kommunikations- und Koordinationsprozessen, in die die Bundeswehr mit einbezogen werden müsse. Das gelte aber auch innerhalb des Gesundheitswesens. „Für uns ist es essenziell, dass wir über eine sektorenübergreifende Versorgung sprechen, denn wird sind überzeugt, dass das nur sektorenübergreifend funktionieren wird“, sagte er.

Bereits heute müsse angesichts fortdauernder hybrider Angriffe, Sabotageakten und Desinformationskampagnen mit Hochdruck an der Widerstandsfähigkeit des Gesundheitswesens gearbeitet werden. Insbesondere die ständigen Cyberattacken auf Krankenhäuser würden die Vulnerabilität des Gesundheitswesens verdeutlichen.

Hier hatte Staatssekretärin Kohfeld versprochen, das BMG werde abseits des GeSiG auch ein Programm zur Cybersicherheit auf den Weg bringen. Dieses werde auch die Möglichkeit der Beantragung von Fördermitteln zur Erhöhung der Cybersicherheit beinhalten.

lau

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