COVID-19-Impfung soll in allgemeine Impfempfehlungen aufgenommen werden

Berlin/Köln – Die COVID-19-Impfung soll als Standardimpfung in die jährlich aktualisierten allgemeinen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) aufgenommen werden. Das empfiehlt die STIKO in einem neuen Beschluss, der heute in das Stellungnahmeverfahren geht.
Darin spricht die STIKO für gesunde Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 17 Jahren keine Impfempfehlung mehr aus. Gesunde Menschen im Alter von 18 bis 59 Jahren sollen über eine Basisimmunität verfügen.
Das bedeutet, dass sie mindestens drei Antigenkontakte gehabt haben, darunter mindestens zwei COVID-19-Impfungen. Der dritte Kontakt kann eine Boosterimpfung oder eine SARS-CoV-2-Infektion sein.
„Optimalerweise liegen zwischen dem zweiten und dritten immunologischen Ereignis sechs Monate“, sagte Martin Terhardt, Kinder- und Jugendarzt in Berlin und Mitglied der STIKO.
Für die Altersgruppe ab 60 Jahre und chronisch kranke Personen ab dem Alter von sechs Monaten, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer SARS-CoV-2-Infektion haben, sollen zusätzlich zu der Basisimmunität einen regelmäßigen Booster erhalten. Das gilt auch für Bewohner von Pflegeheimen sowie für medizinisches Personal.
Den Abstand zwischen den Boostern gibt die STIKO derzeit mit mindestens zwölf Monaten an. Dies könne sich aber noch ändern, darauf wies das STIKO-Mitglied Terhardt hin. Für die Auffrischimpfung wird ein bivalenter Impfstoff empfohlen.
Die Indikation für COVID-19-Boosterimpfungen zusätzlich zur Basisimmunität bei immunsupprimierten Personen sei individuell zu stellen, zu heterogen sei diese Gruppe, erklärte Christian Bogdan vom mikrobiologischen Institut – Klinische Mikrobiologie, Immunologie und Hygiene am Universitätsklinikum Erlangen.
„Es ist absolut unmöglich, hier eine Standardempfehlung herauszugeben“, betonte Bogdan, der ebenfalls Mitglied der STIKO ist. Abhängig von der Grunderkrankung könne es sein, dass die Abstände zwischen den Auffrischungen reduziert, die Impfstoffe gewechselt oder auch die Dosierungen angepasst werden müssten.
Der STIKO-Beschluss ist laut Bogdan jetzt möglich geworden, da zum einen das Wissen um die Wirksamkeit und Verträglichkeit der Impfstoffe zugenommen habe. Das erlaube der STIKO die verschiedenen Aspekte konkreter und langfristiger einzuschätzen.
„Zum anderen muss man natürlich auch bedenken, dass der Verlauf der Infektionskrankheit im Wesentlichen von zwei wichtigen Faktoren abhängt“, so Bogdan weiter. Dazu gehörten einerseits die krankmachende Wirkung des Erregers und andererseits die Immunitätslage der Bevölkerung.
Das habe die STIKO dazu veranlasst die Situation neu zu bewerten und die COVID-19-Impfungen letztlich in die allgemeinen Impfempfehlungen aufzunehmen. Entscheidend seien die veränderte Immunitätslage in der Bevölkerung und die Beobachtung des Verhaltens des Erregers. „Beides hat sich so entwickelt, dass es positiv zu beurteilen ist.“
„Es ist gut, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine generelle Impfempfehlung kommt“, betonte auch Carsten Watzl vom Forschungsbereich Immunologie, Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund. Sie sei sehr übersichtlich und könne die behandelnden Ärztinnen und Ärzte unterstützen.
Allerdings schränkte er ein, dass sich die Impfempfehlungen auch nach der vorherrschenden SARS-CoV-2-Variante richten – etwa, ob Omikron- oder vergleichbare Varianten weiter vorherrschen. Zudem wäre zu überprüfen, ob eine jährliche Auffrischung notwendig sei, das müsse weiter beobachtet werden.
Watzl hob zudem hervor, dass die fehlende Impfempfehlung für die unter 18-Jährigen nicht auf Sicherheitsbedenken der STIKO zurückzuführen ist. Vielmehr sei in dieser Altersgruppe auch das Risiko der Infektion gering, daher falle die Kosten-Nutzen-Rechnung zu Ungunsten der Impfung aus.
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