Ärzteschaft

Ärzte und Psychotherapeuten fordern die Politik zum Handeln auf

  • Freitag, 18. August 2023
Hunderte Niedergelassene forderten die Politik zum Handeln auf. Dazu kamen sie am 18. August 2023 zu einer Krisensitzung in Berlin zusammen. /KBV/Wosnitzka
Hunderte Niedergelassene forderten die Politik zum Handeln auf. Dazu kamen sie am 18. August 2023 zu einer Krisensitzung in Berlin zusammen. /KBV/Wosnitzka

Berlin – Klare Forderungen zur Stärkung der ambulanten Versorgung verabschiedete heute einstimmig die niedergelassene Ärzte- und Psychotherapeutenschaft. Die Politik und insbesondere Bundesgesund­heitsminister Karl Lauterbach (SPD) seien aufgefordert, die Forderungen umzusetzen – ansonsten drohe der Kollaps der Versorgung. Ende 2022 seien insgesamt 5.760 Arzt- und Psychotherapie-Sitze nicht besetzt gewesen.

Gegenstand des Forderungskatalogs von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und den Kassenärztlichen Vereinigungen ist unter anderem eine tragfähige Finanzierung der ambulanten Versorgung. Die Praxen benötigten insbesondere eine unmittelbare Berücksichtigung von Inflation und Kostensteigerungen. Der derzeitige gesetzliche Rahmen zur Anpassung der Finanzierung der vertragsärztlichen und -psychothera­peutischen Versorgung sei zu eng und führe im Vergleich zur gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland zu „unangemessenen Ergebnissen“.

In dem Forderungspapier wird hierzu darauf verwiesen, dass der für die Finanzierung der ambulanten Versorgung maßgebliche Orientierungswert 2019 bis 2022 kumuliert nur um sechs Prozent angehoben wurde, während der Anstieg der Verbraucherpreise in den Jahren 11,9 Prozent betragen habe.

Eine auskömmliche Finanzierung dürfe auch nicht durch den Grundsatz der Beitragssatzstabilität für die gesetzliche Krankenversicherung begrenzt werden und müsse die stetig steigende Intensität der Untersuchungen und Behandlungen berücksichtigen.

Vollständige Entbudgetierung gefordert

Zudem wird gefordert, die gesetzlichen Regelungen zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung aufzuheben. Die vor 30 Jahren mit dem Gesundheitsstrukturgesetz gesetzlich verankerte Budgetierung ärztlicher Behandlungen zeige zunehmend ihre Folgen – jährlich würden dem System etwa zwei Milliarden Euro vorenthalten. Die Budgetierung sei „leistungsfeindlich für die Patientenversorgung“ und ihre Abschaffung „überfällig“.

Eine weitere Forderung bezieht sich auf die Ambulantisierung. Wolle man eine patienten- und versorgungsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung realisieren, müsse man eine Entwicklung fördern, geeignete stationäre Strukturen sukzessive und standorterhaltend durch ambulante Versorgungsangebote zu ersetzen.

Notwendige Voraussetzungen für das Gelingen seien ein umfassender Katalog der potenziell ambulantisierbaren Eingriffe sowie ein System mit gleichen Zugangsvoraussetzungen und gleicher Vergütung für Vertragsärzte und Krankenhäuser. Nur so könne man einen echten Wettbewerb zwischen den unterschiedlichen Akteuren in der Versorgung der Patienten ermöglichen.

Unbedingt notwendig sei auch eine Digitalisierung, welche mit nutzerfreundlicher und funktionstüchtiger Technik bestehende Versorgungsprobleme löst. Dazu seien unter anderem Mindestvorgaben für Praxisverwaltungssysteme und TI-Komponenten inklusive Schnittstellen, ein Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient sowie ein investitionsförderndes Praxiszukunftsgesetz analog zum Krankenhauszukunftsgesetz. Grundsätzlich müssten zudem die im Zusammenhang mit der Digitalisierung bestehenden Sanktionen gegen die Praxen aufgehoben werden.

Ebenfalls erforderlich sei die Stärkung der ärztlichen und psychotherapeutischen Weiterbildung. Hierfür müssten die Gesetzgeber auf Bundes- sowie Landesebene die regulativen Voraussetzungen für eine tragfähige Finanzierung der Weiterbildung schaffen. Grundsätzlich solle die Weiterbildung schwerpunktmäßig in der ambulanten Versorgung verortet werden.

Damit im Versorgungsalltag wieder die Medizin im Vordergrund steht, müsse es ein Bürokratieabbaupaket geben. Der Aufwand für bürokratische Berichte und Dokumentation sei in den zurückliegenden Jahren stetig gewachsen. Neben einem Abbau von bestehenden bürokratischen Pflichten solle es künftig auch einen Bürokratie-Check bei jedem Gesetz unter Einbeziehung der Stakeholder geben.

Zu „erheblichen bürokratischen Mehraufwendungen“ in den Arztpraxen, aber auch zu finanziellen Schäden bei den verordnenden Ärztinnen und Ärzten, würden zudem die Regelungen zu den Wirtschaftlichkeitsprüfungen führen – diese müssten abgeschafft werden.

Der Forderungskatalog mitsamt Lösungsvorschlägen wurde an Bundesgesundheitsminister Lauterbach übermittelt. Die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft erwartet vom SPD-Politiker, bis zum 13. September zu den einzelnen Forderungen Stellung zu beziehen und konkrete Umsetzungsschritte zu benennen.

EB/aha

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