Politik

Spahn will Finanzen und Strukturen der Kassen neu ordnen

  • Montag, 25. März 2019
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Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will den Finanzierungsausgleich der Krankenkassen und die Struktur der Kassenfamilien deutlich verändern. Mit dem heute vorgelegten Entwurf eines „Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der GKV“, kurz „Faire-Kassenwahl-Gesetz“, sollen der Risikostrukturausgleich verändert und vor allem die elf regionalen Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) bundesweit geöffnet werden. Betriebs­krankenkassen, die eng an Unternehmen gebunden und damit als „geschlossene“ Kasse gelten, sollen verschont bleiben.

„Durch die bundesweite Öffnung bislang regional begrenzter Krankenkassen wird der mit dem Gesundheitsstrukturgesetz begonnene Reformprozess konsequent weitergeführt und die vollständige Wahlfreiheit für alle Mitglieder der GKV hergestellt“, heißt es in dem Referentenentwurf, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt. Damit das Gesetz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig wird, soll nur im Sozialgesetzbuch V der Paragraf 143 geändert werden.

Die Bundesländer mit den größten AOKen hatten sich bereits vergangene Woche an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) per Brief gewendet und den Stopp dieser Pläne gefordert. Mit der Öffnung der AOKen geht auch die Landesaufsicht auf das Bun­desversicherungsamt über. Dies war eine langjährige Forderung aller Krankenkassen außerhalb des AOK-Systems.

Vollmodell geplant

Mit dem vorgelegten Gesetz soll auch die Debatte um eine Reform des Risikostrukturaus­gleiches (Morbi-RSA) in ein Gesetz gegossen werden: Das BMG schlägt vor, dass zur wei­teren Entwicklung des Morbi-RSA als Datengrundlage künftig nicht mehr wie bisher 80 Krankheiten dienen sollen, sondern in einem Vollmodell rund 300 Krankheiten erfasst werden sollen.

„Auch im Vollmodell ergeben sich nur dann RSA-Zuschläge, wenn die Erkrankung mit Folgekosten im Jahr nach der Diagnosestellung einhergeht“, heißt es in den Eckpunkten. Damit sollen auch Anreize zur Risikoselektion und Wettbewerbsverzerrungen verringert werden, heißt es aus dem BMG.

In den vergangenen Jahren wurde unter Finanzfachleuten auch über die Altersinterakti­ons­terme, die Streichung der Erwerbsminderungsgruppen und der Desease-Management-Programmkostenpauschale diskutiert. Diese sollen jeweils wegfallen. Künftig sollen die Ausgaben von Arzneimitteln im RSA berücksichtigt werden. Eingeführt werden soll eine von vielen Kassen sowie Bundesländern geforderte Regionalkomponente: Damit sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geschaffen werden.

Risikopool soll kommen

Ebenso neu im RSA soll künftig der Risikopool für Hochkostenfälle sein. „Dies gewinnt insbesondere aufgrund der wachsenden Bedeutung von hochpreisigen Arzneimittelthera­pien an Bedeutung“, heißt es. Im RSA sollen künftig auch Präventionsanreize deutlich stärker gesetzt werden. „Die Krankenkassen erhalten so einen Anreiz, die Inanspruch­nahme von Präventionsmaßnahmen ihrer Versicherten zu fördern“, so das Eckpunkte­papier.

Eine zweite Stufe des „Faire-Kassenwahl-Gesetz“ wird eine Re-Organisation der Kassen­landschaft sein: Dabei geht es neben der Öffnung der AOKen auch um einen neuen Haftungsverbund zwischen den Kassenarten. Wurde eine Kasse geschlossen, aufgelöst oder geriet in die Insolvenz, haftete bislang die jeweilige Kassenfamilie. Künftig soll hier der GKV-Spitzenverband einspringen, „der die entstehenden Kosten dann bei allen Krankenkassen geltend macht.“

Auch der GKV-Spitzenverband soll einer Strukturreform unterzogen werden: Der Verband, der 2017 sein zehnjähriges Bestehen feierte, soll beispielsweise beim Verwaltungsrat „modernisiert“ werden.

„Um eine Professionalisierung zu erreichen und die Anbindung an das operative Geschäft der Mitgliedskassen zu unterstützen, wird der Verwaltungsrat künftig nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertretern, sondern aus Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen gebil­det“, heißt es in den Eckpunkten. Auch verbindliche Quotenregelun­gen für Frauen in den Vorständen sollen bei dem Gesetz enthalten sein. Die Regelung für den Verwaltungsrat wird nach der nächsten Sozialwahl in vier Jahren greifen.

Mit dem Gesetz werden auch mehrere Forschungsaufträge vorgesetzt: So soll der Morbi-RSA künftig alle vier Jahre evaluiert werden. Dies wird nun auch gesetzlich festgelegt – bisher musste für jede Evaluation gesonderte Aufträge vergeben werden. Auch die Berechnung bei den Themen Krankengeld und Auslandsversicherte sollen weiter geprüft werden.

Bis zum Sommer im Kabinett

Dem Vernehmen nach will Minister Spahn das Gesetz bis zur Sommerpause dem Bundes­kabinett zur Abstimmung vorlegen. Finanzwirksam soll es für die Krankenkassen bis spä­testens zum Jahr 2021 werden.

Die ersten Reaktionen der Krankenkassen auf das Gesetz sind bislang positiv: Vor allem Krankenkassen aus dem Lager der Ersatzkassen – Techniker Krankenkasse, Barmer, KKH – sowie von den Innungskrankenkassen befürworten die Regelungen in ersten Stellung­nahmen: Sie begrüßen, dass nun „endlich“ der Entwurf vorgelegt werde und hiermit auch „gravierende“ Änderungen enthalten sind.

„Wir begrüßen, dass der Bundesgesundheitsminister sich die Vorschläge des wissen­schaftlichen Beirates zu Eigen macht – bei der Weiterentwicklung des RSA ist die Ein­führung einer Regionalkomponente das Herzstück der Reform“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).

„Ein funktionsfähiger und fair ausgestalteter Wettbewerbsrahmen schafft die grundle­gende Voraussetzung für eine moderne und leistungsfähige gesetzliche Kranken­versi­cherung“, erklärte Christoph Straub von der Barmer.

Von den AOKen sowie vom GKV-Spitzenverband lagen bis zum Abend noch keine Stellungnahmen vor.

bee

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