Ärzteschaft

MVZ: Zehn Punkte gegen Investorenzugriff

  • Freitag, 21. April 2023
/MQ-Illustrations, stock.adobe.com
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Stuttgart – Der Verband Medi Geno Deutschland wehrt sich gegen den Aufkauf von medizinischen Versorgungs­zentren (MVZ) durch Finanzinvestoren und hat dazu einen Maßnahmenkatalog mit zehn Punkten vorgelegt.

„Dieser Entwicklung muss schnell entgegengetreten werden“, sagte Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von Medi Geno Deutschland. Der Einstieg externer Kapitalgeber bei der Gründung von MVZ verursacht Medi zu­folge Interessenkollisionen zwischen ärztli­cher Behandlungsfreiheit und wirtschaftlichen Interessen und ge­fähr­det effektive regionale Versorgungsstruktu­ren.

Der Verband fordert unter anderem, dass die Daseinsvor- und -fürsorge unabhängig von der MVZ-Trägerschaft im Mittelpunkt der regionalen Versorgung stehen muss. Dazu sollten die selbständigen Praxen in einer Region vor­rangig in den Aufbau von MVZ einbezogen werden.

Die MVZ-Strukturen sollten derart gestaltet sein, dass sie angestellten Ärzten den Weg in die Selbstständigkeit eröffneten. Wichtig sei außerdem Transparenz gegenüber Patienten und anderen Ärzten über die Trägerschaft der Einrichtungen.

Außerdem müsse die Rechtsaufsicht Monopolbildungen kartellrechtlich verhindern. Der Verband fordert zudem Regelungen, die verhindern, dass MVZ zu Spekulationsobjekten werden und so die Versorgung in einer Region beeinträchtigen.

„Die Big-Points bei MVZ müssen die regionale Patientenversorgung, die Gewährleistung ärztlicher Behand­lungs­freiheit und die Chance für angestellte Ärztinnen und Ärzte, in die Selbständigkeit zu wechseln, sein“, fasst der stellvertretender Vorsitzender von Medi Geno Deutschland, Svante Gehring, die Forderungen zusammen.

Auch die Bundesärztekammer (BÄK) und andere haben in der Vergangenheit immer wieder Maßnahmen gegen die Übernahme und den Aufbau von MVZ durch Kapitalgesellschaften gefordert. In einem Positionspapier spricht sich die BÄK unter anderem für die ausschließliche Zulassung fachübergreifender MVZ, die Begrenzung von Marktanteilen, mehr Transparenz über die Inhaberschaft, mehr Optionen zur Überprüfung der Versorgungs­aufträge sowie der Ein­haltung des Berufsrechts aus.

Die Medi-Geno-Vorschläge un­terscheiden sich von denen der BÄK aber in einigen Punkten. Medi Geno hält den BÄK-Vorschlag, nur noch fachübergreifende MVZ zuzulassen, angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels und des Versorgungsziels für kontraproduktiv. Auch eine Verpflichtung zum örtlichen und fachlichen Bezug des MVZ-Gründers zum Medizinischen Versorgungszentrum ist aus Sicht von Medi Geno nicht zielführend.

hil

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