Fachärzte drängen auf möglichst großen Katalog für Hybrid-DRG

Berlin – Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (Spifa) hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgefordert, per Rechtsverordnung zügig einen Katalog von Leistungen vorzugeben, die künftig ambulant erbracht werden können.
Hintergrund ist das Vorhaben der Bundesregierung, die Schnittstelle zwischen der ambulanten und stationären Versorgung zu reformieren.
Der „Türöffner für Ambulantisierung“ ist laut Spifa eine neue sektorengleiche Vergütung – Hybrid-DRG sollen dafür sorgen, die Patientenversorgung an der Schnittstelle ambulant/stationär zu verbessern.
„Dadurch holt Deutschland im internationalen Vergleich bei der Ambulantisierung auf, Krankenhäuser werden entlastet und Kosten werden reduziert“, betont der Spifa.
Dieses Vorhaben könne aber nur dann sein Potenzial entfalten, wenn ein möglichst großer Katalog an Leistungen hierfür berücksichtigt werde, hieß es aus dem Verband.
Nachdem entsprechende Verhandlungen der Selbstverwaltung im Frühjahr gescheitert seien, müsse das BMG einen solchen Katalog vorgeben.
Der Spifa nennt vier Gründe, weshalb ein solcher Katalog möglichst umfassend sein sollte: eine dauerhafte Kostenersparnis im Gesundheitssystem, die Entlastung von Krankenhausressourcen und die Fokussierung auf die Bedürfnisse und Wünsche von Patienten.
Außerdem sei eine Stärkung der ambulanten Versorgung ein maßgeblicher Erfolgsbaustein für weitere Reformen im Gesundheitswesen, zum Beispiel für die Krankenhausreform und die Notfallreform.
Der Facharztverband hat gemeinsam mit seinen 36 angeschlossenen ärztlichen Berufsverbänden einen Vorschlag für einen entsprechenden Leistungskatalog erarbeitet. „Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit geraumer Zeit vor“, hieß es aus dem Verband.
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