Politik

Patientenberatung: Bund räumt Einschränkungen ein, Vor-Ort-Beratung endet im November

  • Mittwoch, 4. Oktober 2023
/UPD, von Ploetz
/UPD, von Ploetz

Berlin – Ratsuchende müssen sich darauf einstellen, dass die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) für eine gewisse Zeit nicht zur Verfügung steht. Das zeigt die Antwort von Sabine Ditt­mar, Staatsse­kretärin im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), auf eine schriftliche Frage des Bundestagsabgeord­neten Hubert Hüppe (CDU).

Dittmar schreibt darin, dass es – wie in den vorherigen Förderperioden auch – „zu unvermeidbaren kurzzeiti­gen Einschränkungen der Beratung kommen“ kann. Zudem könne der Aufbau neuer Beratungsstrukturen und -ange-bote zwischenzeitlich ein schrittweises Vorgehen erfordern.

Die Fristen für die Einstellung der Beratungstätigkeit der UPD gGmbH stünden im Kontext des Ablaufs der Förderperiode am 31. Dezember 2023. Sie würden vertraglich zwischen dem GKV-Spitzenverband und der UPD gGmbH festgelegt, so die Staatssekretärin weiter.

Eine Mitverantwortung für zeitliche Verzögerungen beim Aufbau der Stiftung weist das Ministerium von sich. „Die Bundesregierung hat weder Einfluss auf den Zeitpunkt der Beendigung des Beratungsbetriebs der derzei­tigen UPD noch auf die Dauer des Aufbaus neuer Beratungsstrukturen der zukünftigen Stiftung UPD“, so Dittmar.

Konkrete Aussagen darüber, wie lange es eine Beratungslücke geben soll – und ab wann es diese geben wird, machte Dittmar in dem Schreiben nicht. Die Staatssekretärin ließ Nachfragen des Deutschen Ärzteblattes dazu heute zunächst unbeantwortet. Sie äußerte sich weder dazu, ab wann es Einschränkungen geben könnte, noch wie lange diese andauern könnten.

Nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes wird die persönliche Beratung in den regionalen Beratungs­stellen bereits zum 30. November dieses Jahres eingestellt. Das geht aus der Abwicklungsvereinbarung zwi­schen dem GKV-Spitzenverband, der UPD gGmbH und deren Muttergesell­schaft, dem privat­wirtschaftlichen Dienst­leister Sanvartis, hervor. Das Papier liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Demnach wird die bundesweite Hotline zum 8. Dezember eingestellt. Bis dahin können auch Online-Anfragen eingereicht werden. Die Internetseite ist ebenfalls noch bis zu diesem Tag online zu erreichen. Danach soll es einen Hinweis auf der Seite geben, dass das Beratungsangebot eingestellt wurde.

„Tatsächlich geht unter den Beteiligten und sachkundigen Beobachtern niemand mehr von einer ununterbro­che­nen Patientenberatung zum Jahresanfang 2024 aus“, sagte Hüppe, der vom Bundestag jüngst für den neuen UPD-Stiftungsrat ernannt worden ist. „Sogar aus der Ampelkoalition sind im Ausschuss und im Plenum vorsich­tige Andeutungen gekommen, dass möglicherweise ein Plan B nötig ist.“

Hüppe verwies auf einen Antrag der Union, in dem man einen gangbaren Weg vorgeschlagen habe. „Die noch­malige Verlängerung des Vertrags mit der jetzigen UPD um ein Jahr bedürfte aber eines raschen Handelns der Bundesregierung“, mahnte er. Denn in dieser Woche schließe sich das Zeitfenster, innerhalb dessen die jetzige UPD ihre Abwicklung noch stoppen könne.

Hüppe monierte, die Bundesregierung lasse keine Initiative zur Abwendung der drohenden und möglicher­weise monatelangen UPD-Beratungslücke erkennen. „Anders als in ihren Fensterreden scheint die Ampel­koalition den Stellenwert der UPD so niedrig anzusetzen, dass es ihr auf ein paar Monate oder ein Jahr ohne UPD nicht an­kommt.“

Über der neuen UPD-Stiftung steht derzeit kein kein guter Stern. Nach Ärger um die Satzung zum Aufbau der künftigen UPD-Stiftung, klagen nun Beschäftigte der UPD gGmbH auf Übernahme in die neuen Stiftungsstruk­turen.

Die Klagen richten sich zwar gegen den GKV-Spitzenverband und den bisherigen Arbeitgeber, die UPD gGmbH. Ursache ist aber eine Festlegung der Politik: Die Koalitionsfraktionen hatten sich auf Eckpunk­te verständigt, wo­nach kein Betriebsübergang von der UPD gGmbH zur Stiftung UPD er­folgen sollte. Juristisch könnte es aber dennoch ein Betriebsübergang sein. Diese Frage müssen nun die Arbeitsgerichte klären. Zahlreiche Abgeordnete sorgen sich, wie die neue UPD-Stiftung ohne Mitarbeiter zum 1. Januar 2024 arbeitsfähig sein will.

Die neue UPD-Stiftung ist darüber hinaus bisher noch nicht gegründet. Die Stiftungssatzung, die der GKV-Spitzenver­band mit dem Bundesministerium für Gesundheit erstellt hat, liegt seit dem 15. September bei der Stiftungsauf­sicht der Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz.

Derzeit laufen Gespräche zwischen GKV-Spitzenverband und Patientenorganisationen darüber, wie ein Stif­tungs­­vorstand gesucht werden soll. Das Thema UPD soll am kommenden Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags erneut auf die Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung gesetzt werden, wie das Deutsche Ärzteblatt erfuhr.

may/bee

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