12.000 Euro Schmerzensgeld wegen unrechtmäßiger Fixierung

Frankfurt am Main – Wegen der Fixierung und Zwangsmedikation einer Psychiatriepatientin trotz fehlender richterlicher Genehmigung muss das Land Hessen der Frau 12.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Aufgrund der nicht vorliegenden Genehmigung durch einen Richter seien die Fixierungen rechtswidrig gewesen, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einer heute veröffentlichten Entscheidung (Az. 8 U 59/18). Dasselbe gelte für die Zwangsbehandlung der Klägerin.
Die betroffene Patientin war 2014 gegen ihren Willen in die psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses eingewiesen und während ihres gut zweiwöchigen Klinikaufenthalts teilweise fixiert und mit Medikamenten therapiert worden. Eine solche Fixierung sei nicht von der richterlichen Unterbringungsanordnung gedeckt, befand das Frankfurter OLG. Auch die Zwangsbehandlung der Frau sei aus demselben Grund rechtswidrig gewesen.
Im Juli 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die Fünf- und Sieben-Punkt-Fixierung von Patienten in Krankenhäusern und Psychiatrien von einem Richter genehmigt werden muss – zumindest dann, wenn sie länger als eine halbe Stunde andauert.
Die Verfassungshüter erkannten zwar an, dass solche Fixierungen manchmal auch kurzfristig notwendig seien. Trotzdem stelle die Fesselung des Körpers, wenn sie eine halbe Stunde überschreite, für den Patienten eine Freiheitsentziehung dar. Die Länder hatten daraufhin ihre gesetzlichen Regelungen überarbeitete.
Das Land – und nicht etwa das Krankenhaus – muss den Schaden ersetzen, weil die Unterbringung von psychisch Kranken dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dient und damit eine staatliche Aufgabe ist. Das Landgericht hatte die Klage zuvor abgewiesen. Das Urteil des OLG ist nicht anfechtbar.
Zum Alter der Patientin machte das OLG aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Angaben. Auch um welche Klinik es sich handelt, wurde nicht bekannt.
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