Politik

Viel Zustimmung zum richterlichen Verbot von Fixierungen ohne Genehmigung

  • Mittwoch, 25. Juli 2018
/dpa
/dpa

Berlin – Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach zwangsweise in die Psychiatrie eingewiesene Patienten nicht über längere Zeit ohne richterlichen Beschluss ans Bett gefesselt werden dürfen, hat viel Zustimmung ausgelöst. Unter anderem begrüßte die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) die klaren Grenzen für die Anordnung von freiheitsentziehenden Maßnahmen, die die Richter damit gesetzt hätten.

„Das ist ein sehr erfreuliches Urteil“, sagte DGPPN-Präsident Arno Deister. Es schaffe klare, längst überfällige Regeln, die für alle verbindlich seien. „Es kann nicht sein, dass in unserem Land aufgrund von Personalmangel und einer schlechten Infrastruktur nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden können, um auf Zwang zu verzichten“, so Deister. Dem müsse sich auch eine moderne und aufgeschlossene Gesellschaft verpflichtet fühlen.

S3-Leitlinie zur Verhinderung von Zwang

Deister verwies in diesem Zusammenhang auf die zeitgleich mit dem Urteil veröffent­lichte neue S3-Leitlinie zur „Verhinderung von Zwang“. „Sie zeigt, wie es besser geht: Eine Reihe wissenschaftlich belegter Empfehlungen gibt hier allen in der psychia­trischen Versorgung Tätigen eine hilfreiche Orientierung“, so der DGPPN-Präsident.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Entscheidung des BVerfG. Es bedürfe nun der Anpassung der landesrechtlichen Regelungen an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes, erklärte Pressesprecher Joachim Odenbach dem Deutschen Ärzteblatt. „Zudem muss nun sichergestellt werden, dass es den Kliniken möglich ist, auch notwendige richterliche Anordnungen zu erhalten“, erklärte er im Hinblick auf den richterlichen Bereitschaftsdienst. Darüber hinaus müsse geklärt werden, welche anderen Mittel einsetzbar seien, um Eigen- oder Fremdgefährdungen zu verhindern. „Den Kliniken müssen zudem die erforderlichen personellen Ressourcen refinanziert werden“, sagte Odenbach.

Zustimmung zu dem Urteil kommt auch von den Grünen. „Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht die Hürden für Fixierungen erhöht hat und die Einschaltung eines Richters, notfalls auch nachträglich, nun grundsätzlich bundesweit vorge­schrieben ist“, sagte Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Partei im Bundestag. Damit und mit der geforderten Eins-zu-eins-Betreuung bei Fixierungen werde die Möglichkeit des Missbrauchs von Zwangsbehandlungen aufgrund eines fehlenden Konzepts oder zu wenig Personal eingedämmt. „Das Selbstbestimmungs­recht von Patienten wird gestärkt“, so Klein-Schmeink.

Der Bundestagsfraktion Die Linke zufolge war eine Stärkung der Patientenrechte bei Fixierungen längst überfällig. „Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts weist einen guten Weg, Willkürentscheidungen in der Psychiatrie einzudämmen“, erklärte Harald Weinberg, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion. Der heute bestehende Flickenteppich an Länderregelungen sei ein unhaltbarer Zustand. „Fixierungen in der Psychiatrie sind die wohl schwersten Grundrechtseingriffe, die vom Staat erlaubt werden“, so Weinberg. Es müsse alles unternommen werden, ihre Anzahl und ihre Schwere zu minimieren. „Die Länder sind nun aufgefordert, verfassungskonforme Regelungen zu erlassen“, sagte der Fraktionssprecher.

Die niedersächsische Sozial- und Gesundheitsministerin Carola Reimann (SPD) erklärte, das Urteil bestätige die bestehende Regelung in Niedersachsen. „Es ist wichtig, dass das Bundesverfassungsgericht dies nun für alle Bundesländer klargestellt hat“, erklärte Reimann. Die niedersächsische Regelung war in der mündlichen Verhandlung im Januar vom Gericht als Vergleich herangezogen worden.

Rechtslage präzisiert

Der baden-württembergische Sozialminister Manfred Lucha (Grüne) sagte nach der Urteilsverkündung, er begrüße, dass die Verfassungsrichter in dieser Frage die Rechtslage präzisiert hätten. „Alles, was einer rechtlichen Absicherung solcher Maßnahmen dient, ist letztlich auch in unserem Interesse“, ergänzte er. Die vom Verfassungsgericht gesetzte Jahresfrist zur Umsetzung des Richtervorbehalts nannte Lucha „außergewöhnlich sportlich“.

Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) zeigte sich überzeugt, dass das neue bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die wesentlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts schon erfüllt. Der Landtag hatte das Gesetz am 11. Juli beschlossen. Insbesondere seien Fixierungen nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt und „als letztes Mittel, wenn alle milderen Mittel ausgeschöpft sind“, sagte Bausback. Zudem sei für die Anordnung von Fixierungen über einen längeren Zeitraum die Entscheidung eines Richters vorgesehen.

Die Vertreterin des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener, Martina Heland-Graef, hätte sich eine weitergehende Entscheidung gewünscht. Das Bundesverfassungs­gericht habe die Fixierung, die nach der UN-Menschenrechtskonvention als Folter einzustufen sei, nun legalisiert, kritisierte sie. Dabei gebe es genügend andere Maßnahmen, um Patienten zu beruhigen.

hil/sb/dpa/kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung