Videosprechstunde bewährt sich im Kindernotdienst, Ausbau geplant

Düsseldorf – Videosprechstunden im Kindernotdienst kommen Eltern und jungen Patienten zugute und entlasten Notdienstpraxen. Zu diesem positiven Fazit kommt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein.
Sie hatte in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über die Weihnachtszeit für einige Wochen eine solche Videosprechstunde angeboten und will dieses Angebot wegen der positiven Rückmeldungen ausbauen.
Gut 90 Prozent waren nach Angaben der KV Nordrhein mit der Qualität der medizinischen Beratung sowie dem Angebot insgesamt ‚eher zufrieden‘ oder ‚zufrieden‘, 75 Prozent aller Befragten würden die Videosprechstunde ihren Freunden weiterempfehlen.
„Das sind ganz herausragende Ergebnisse“, berichtete der KV-Vorstandsvorsitzende Frank Bergmann heute in Düsseldorf über eine Evaluation des Angebots.
In Nordrhein fanden von Anfang Dezember 2023 bis Ende Januar 2024 2015 Videosprechstunden im Kindernotdienst statt. Der überwiegende Teil – knapp 70 Prozent – der Termine wurde über die Patientenhotline der 116117 disponiert. Die durchschnittliche Wartezeit lag dabei bei nur rund einer Minute. Die übrigen Buchungen erfolgten über die Homepage der KV Nordrhein.
Die Altersspitze lag bei jungen Patientinnen und Patienten bis zu zwei Jahren. Besonders wichtig: Laut der Evaluation konnten rund 45 Prozent der Patienten in der Videosprechstunde abschließend behandelt werden.
Knapp 14 Prozent wurden in der Sprechstunde angewiesen, doch eine Notdienstpraxis vor Ort aufzusuchen, rund fünf Prozent suchten danach aus eigenem Antrieb eine solche Praxis auf. Mehr als ein Viertel der Patienten wurde auf die regulären Öffnungszeiten der Praxen verwiesen.
„Schon jetzt erfüllt die Videosprechstunde eine wichtige Filterfunktion, um die Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und weniger schwerwiegende Erkrankungen aus den Praxen herauszuhalten. Nicht zuletzt bei hohen Belastungsspitzen kann so ein zu hohes Patientenaufkommen mit längeren Wartezeiten vermieden werden“, sagte Bergmann. Auch für die Eltern lägen die Vorteile auf der Hand – gerade bei Unsicherheiten und vor dem Besuch einer Notdienstpraxis, hob der KV-Chef hervor.
Die KV will wegen dieser positiven Erfahrungen bereits in der Osterzeit wieder Videosprechstunden für Kinder und Jugendliche im Notdienst einrichten – und zwar vom 23. März bis zum 7. April. Langfristig ist zudem geplant, auch Notdienstvideosprechstunden für Erwachsene anzubieten.
Bergmann begrüßte in diesem Zusammenhang die Eckpunkte einer Reform der Notfallversorgung, die Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 16. Januar in Berlin vorgestellt hatte. „Entscheidend wird in Zukunft eine effiziente Patientensteuerung in die richtige Behandlungsschiene sein“, betonte Bergmann.
Ein zusätzlicher Bereitschaftsdienst über 24 Stunden an allen Tagen des Jahres sei jedoch überflüssig und wegen des Ärztinnen- und Ärztemangels auch nicht umsetzbar. Wichtig sei hingegen, die 116117 überall konsequent mit der Rettungsdienstnummer 112 zu vernetzen, so Bergmann.
Bei der Transformation ist auch eine neue Struktur der Finanzierung nötig. „Im Rahmen dieser Transformation müssen die Kosten des Notdienstes vollständig und außerhalb unseres Honorartopfes von den Kassen getragen werden“, betonte Bergmann.
Scharfe Kritik am Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht im ambulanten Notdienst vom Oktober vergangenen Jahres übte der stellvertretende KV-Vorstandsvorsitzende Carsten König. „Eine Sozialversicherungspflicht im Notdienst könnte auch bei uns verheerende Auswirkungen haben, da sich Kolleginnen und Kollegen auch bei uns oftmals in ihren Diensten vertreten lassen“, sagte er im Hinblick auf die Verhältnisse in Nordrhein.
Die Konsequenz könnte sein, dass viele Kollegen, die derzeit im Notdienst auf freiberuflicher Basis vertreten, künftig wegfallen könnten. „Die freiberufliche Vertretungsmöglichkeit für unseren Notdienst ist inzwischen nicht mehr wegzudenken, denn die Kolleginnen und Kollegen arbeiten in ihren Praxen schon jetzt am Limit und können den Notdienst nicht alleine sicherstellen“, warnte König.
Nötig sei daher eine sogenannte Bereichsausnahme für Ärzte im Notdienst – also eine Sonderregelung, mit welcher der Bereitschaftsdienst aus der Sozialversicherungspflicht herausgenommen werde.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: