Ärzteschaft

Weiterbildung in Teilzeit soll ohne Genehmigung möglich werden

  • Donnerstag, 9. Mai 2024
/Maybaum
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Berlin – Die Delegierten des 128. Deutschen Ärztetages fordern die Landesärztekammern auf, künftig Weiterbildungen in Teil­zeit von mindestens 50 Prozent „grundsätzlich anzuerkennen, ohne dass dies eine gesonderte Genehmigung erfordert“. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit angenommen – 199 Stimmen dafür, 16 dagegen.

Damit solle die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gestärkt werden. „Hierzu kommt die weitere Differenzierung von Arbeits- und Lebensmodellen, die ebenfalls zu einem höheren Ausmaß an Teilzeittätigkeit führt“, so der Antrag weiter.

Eine gesonderte Genehmigung von Teilzeit in einzelnen Weiterbildungsabschnitten sollten daher nicht mehr nötig sein, da diese „nicht mehr zeitgemäß“ seien.

Da es in einigen Kammern schon ohne gesonderte Genehmigung möglich sei, Abschnitte in Teilzeit zu absolvieren, gebe es besonders beim Kammerwechsel während der Weiterbildung Schwierigkeiten, sagte Sebastian Exner aus Nordrhein.

Einen Antrag zu weiteren Details der Anerkennung von Zeiten in einer Teilzeitweiterbildung wurde allerdings an den Vorstand überwiesen. Diese sollen im weiteren Prozess der Überarbeitung der (Muster-)Weiterbildungsordnung eingebracht werden.

Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz beschäftigt sich seit gestern mit dem Thema Weiterbildung und hat bereits grundsätzlich beschlossen, dass die Bildungssystematik in der Musterweiterbildungsordnung geschärft und verschlankt werden muss.

Zum kommenden 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig soll ein umfangreiches Konzept vorgelegt werden. Weitere Beschlüsse zu einzelnen Zusatzweiterbildungen sowie die Diskussion zur Finanzierung der Weiterbildung sollen dann morgen in Mainz gefasst werden.

bee

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