Ärzteschaft

Gesundheitsministerium verteidigt schnelles Aus der Hybrid-DRG

  • Freitag, 30. Oktober 2026
Georg Kippels – Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) /Hartmannbund, Florian Schuh
Georg Kippels – Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) /Hartmannbund, Florian Schuh
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Berlin – Das Ende der Hybrid-DRG im Zuge der Änderungen am GKV-Spargesetz verteidigte der parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Georg Kippels (CDU), heute vor den Delegierten der Hauptversammlung des Hartmannbundes in Berlin.

Die Streichung sei ein Problem des „Wechselspiels zwischen Innovation und Finanzierung“. Im Übrigen sei dies keine spontane Entscheidung gewesen, betonte er. „Entscheidungen wirken manchmal spontan, sind sie oft aber nicht und werden von langer Hand vorbereitet.“ Das plötzlichen Ende der Hybrid-DRG hatte vor zwei Wochen deutliche Kritik aus der Ärzteschaft hervorgerufen.

Ebenso warb Kippels für eine „zukünftig friedvolle Co-Existenz“ von Ärzteschaft und Apothekern. Er spielte damit auf die aktuelle Diskussion um das Impfen, verschiedene Werbekampagnen sowie die Auseinandersetzung über das entsprechende Curriculum an.

Natürlich müssten zwischen den Berufsgruppen „Arbeitsfelder individuell identifiziert“ werden, allerdings sollten auch „Schnittmengen sich immer weiter entwickeln“, so der CDU-Politiker. Denn: „Nur im Miteinander erreichen wir viel.“

Wie viel des Miteinanders das Bundesministerium für Gesundheit mit den Akteuren im Gesundheitswesen plant, dazu ließ sich Kippels nicht in die Karten schauen.

Die Vorarbeiten am geplanten Gesetz zur Primärversorgung liefen derzeit, sagte er. Dabei wolle man „den Hausarzt grundsätzlich an den Beginn des Behandlungsprozesses stellen“. Termine sollten künftig verstärkt nach der Dringlichkeit, „nicht dem subjektiven Bedarf“ vergeben werden.

Im BMG werde derzeit auch intensiv an einem Gesundheitssicherstellungsgesetz (GeSiG) gearbeitet, erklärte Kippels. Dies komme in „absehbarer Zeit“, allerdings bleiben aktuell die „Diskussionen hinter verschlossenen Türen, damit nicht die falschen zuhören“.

Beratung für Gesetzgebung

Klaus Reinhardt, Bundesvorsitzender des Hartmannbunds und Präsident der Bundesärztekammer /Hartmannbund, Florian Schuh
Klaus Reinhardt, Bundesvorsitzender des Hartmannbunds und Präsident der Bundesärztekammer /Hartmannbund, Florian Schuh

Für mehr Offenheit bei der Gesetzgebung warb der Vorsitzende des Hartmannbundes, Klaus Reinhardt. „Ich habe Minister Linnemann einen Brief geschrieben, ob wir beim geplanten Gesetz zur Primärversorgung nicht einmal unverbindlich einen Blick über die Schulter werfen können“, berichtete er in seiner Rede vor den Delegierten des Hartmannbundes. Denn wenn der Aufschlag des Gesetzes nicht gelänge, dann „werde schnell zerredet, was nicht da ist“, so Reinhardt, der auch Präsident der Bundesärztekammer ist.

Eindringlich mahnte er an, dass es in der geplanten Steuerung von Patienten eine Art von Verbindlichkeit geben müsse. „Bevor wir nicht eine Strukturierung beim Zugang zu Haus- und Fachärzten organisieren, brauchen wir uns mit dem Thema ,Terminpflicht' gar nicht zu befassen.“

Die aktuelle mediale und politische Debatte dazu sei eine „oberflächliche Phantomdebatte“, so Reinhardt. Beispielsweise hätten die Zahlen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) diese Woche gezeigt, dass nur 60 Prozent der freien Arzttermine bei der Terminservicestelle vergeben würden. „Dass 40 Prozent der Termine ungenutzt bleiben, zeigt die Ambivalenz der Debatte.“

Zudem müsse man betrachten, dass das deutsche Gesundheitswesen Fälle honoriere. „Und wer Fälle bezahlt, bekommt Fälle. Das ist keine Banalität, auch wenn dies sich so anhört“, sagte er. Somit bedürfe es insgesamt eines breiten Blicks auf die ambulante Versorgungssituation – und eine enge politische Beratung.

Ohne die Ärzteschaft werde dieses Gesetz nicht funktionieren, betonte der Verband in einer Resolution. „Der Hartmannbund befürwortet den geplanten Aufbau eines Primärversorgungssystems, sofern es sich am medizinischen Bedarf orientiert und ausreichend zeitliche Kapazitäten für eine gute Patientenversorgung schafft“, heißt es dort.

Und weiter: „Darüber hinaus sollten Patientinnen und Patienten auf verbindlichen Behandlungswegen und mit sinnvoll eingesetzten digitalen Tools in die adäquate Versorgungsebene gelangen. Diese Koordinierung sichere nach Ansicht des Hartmannbundes nicht nur die Qualität der Versorgung, sondern verhindere auch die Fehlinanspruchnahme kostenintensiver Strukturen.“

An der deutlichen Kritik am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz halte man fest. Allerdings seien die „Sparpotenziale nicht gehoben worden, etwa die vollständige Refinanzierung der Behandlungskosten für Grundsicherungsbeziehende aus dem Bundeshaushalt", heißt es.

„Wir sind überzeugt davon, dass Eigenverantwortung, Subsidiarität und Solidarität die Basis für ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen sein müssen. Die vorhandenen Ressourcen müssen optimal genutzt, Prävention gestärkt und der Zugang zum System muss intelligent koordiniert werden.“

Akteure im Gesundheitswesen sollten „ihren Hut ablegen“

Wie viel politische Beratung von Seiten der Akteure im Gesundheitswesen notwendig ist, darüber referierte Peter Dabrock, Medizinethiker und ehemaliger Vorsitzender des Deutschen Ethikrates. Er warb dafür, dass alle Beteiligten ihren üblichen „Hut des Interessensvertreters“ für eine Berufsgruppe einmal ablegen und gemeinsam zu neuen Ideen für das Gesundheitssystem finden.

Aus seiner Sicht ist es inzwischen „zu spät, um sich weiter Grabenkämpfe zu leisten, aber nicht zu spät, um da wieder raus zu kommen“. Seine Kritik richtet sich aber nicht nur an die Verbände im Gesundheitswesen. „Auch die Politik sieht nicht, dass es in vielen gesellschaftlichen Fragen bereits fünf nach zwölf ist.“

Große Erwartungen für substanzielle Vorschläge für einen Systemwechsel hat Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit, an den angekündigten Bericht der Finanzkommission Gesundheit. Dieser soll am 15. Dezember vorgestellt werden und dem Auftrag des BMG zufolge vor allem die grundsätzlichen Strukturen des Gesundheitswesens in den Blick nehmen. Storm warnte davor, „nicht zwischen Weihnachten und Neujahr große Besinnungsaufsätze dazu zu schreiben, was wir alles schlecht an dem Gutachten finden.“

Vielmehr müsse sich das Gesundheitssystem ab dem kommenden Jahr bemühen, im Sinne der Versorgung der Patientinnen und Patienten sowie der Finanzierbarkeit Reformen gemeinsam zu entwickeln. Der nun geplante Einstieg in die Primärversorgung sei „nicht die Lösung aller Probleme“, vielmehr erwarte er eine deutliche Anpassungsfähigkeit bei der Selbstverwaltung, sich zu wandeln.

Für ihn zählen dazu die komplizierten Fragen der Digitalisierung, der Abbau von Bürokratie, die Sektorengrenzen, eine stärkere Gesundheitskompetenz der Bevölkerung sowie auch die unterschiedlichen Aufgaben und Interessen von Bund und Ländern. „Eigentlich benötigen wir einige Änderungen im Grundgesetz sowie ein neues Sozialgesetzbuch V. Wir können das heutige Gesetzeswerk nicht einfach so fortführen, das ist nicht mehr machbar.“

bee

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