Ärzteschaft

Hinweise für Praxen zur Versorgung von Ukraine-Flüchtlingen

  • Mittwoch, 9. März 2022
/picture alliance, Christoph Soeder
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Berlin – Unter den Geflüchteten aus der Ukraine sind viele Kranke, die zum Beispiel dringend Insulin oder ein Herzmedikament benötigten. „Es geht jetzt darum, den Menschen so schnell und unbürokra­tisch wie möglich zu helfen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen. Die Praxen stünden bereit, um die Menschen zu versorgen, betonte der KBV-Vizechef Stephan Hofmeister.

Grundsätzlich erfolgt die medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können.

Die KBV informiert, dass aber auch Krankenkassen die Behandlungsscheine ausstellen können. Dies ist nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell möglich in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Ärzte reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Arzneimittel werden auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnet. Auch für anderen Leistungen verwenden Ärzte die üblichen Formulare.

Die KBV informiert, dass die Behandlung in Notfällen auch ohne Behandlungsschein erfolgen kann. Notwendig sei aber ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.

Leistungen nach der Coronavirustestverordnung und der Coronavirusimpfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso ab wie bei Einheimischen. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzu­stände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Auch die Versorgung von Schwan­geren ist darüber abgedeckt. In medizinisch notwendigen Einzelfällen kann auch eine Psychotherapie erfolgen.

Des Weiteren haben Betroffene Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. Laut der KBV strebt das BMG an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

hil

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