Ärzteschaft

KBV-Vorsitzender Gassen erwartet Konzentration im Krankenhaussektor

  • Montag, 15. Mai 2023
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) /Gebhardt
Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) /Gebhardt

Essen – Eine Konzentration im Krankenhausbereich ist „dringend und zwingend“. Das hat Andreas Gassen, Vorstands­vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), im Rahmen der KBV-Vertreterversammlung in Essen betont. Das bedeute auch, dass nicht jedes Krankenhaus in seiner jetzigen Form bestehen bleiben könne, so Gassen.

„Jedes Krankenhaus sollte nur die Leistungen erbringen dürfen, für die es personell, und zwar 24/7, und technisch angemessen ausgestattet ist. Solche Krankenhäuser brauchen wir in Deutschland“, sagte er. Eine Reduzierung der vorhandenen Bettenkapazitäten erwartet der KBV-Chef ohnehin – sei es durch die „normative Kraft faktischer Insol­venzen oder durch eine rationale Planung“.

Gassen betonte, die geplante Krankenhausreform stelle kein rein stationäres Thema dar. Sie werde im Gegenteil zwangsläufig und in vielfältiger Art Auswirkungen auf den ambulanten Bereich haben. Eine stärkere Bündelung der Ressourcen ziehe „automatisch“ eine stärkere Ambulantisierung von Leistungen nach sich.

Nicht zuletzt die Pandemie habe das große Potenzial deutlich gemacht. Gassen verwies darauf, dass zwischen 2020 und 2022 die Fallzahlen im somatischen Bereich um 14 Prozentpunkte gesunken seien, bei den ambulant-sensitiven Behandlungen seien es rund 22 Prozentpunkte gewesen. Das könne nur eine „echte“ Ambulantisierung auffangen.

Das geplante Stufenkonzept für die künftige Einteilung der Krankenhäuser sei durchaus sinnvoll, wenn man Koope­rationen mit den Niedergelassene vor Ort mitdenke. Gleiche Bedingungen und eine gleiche auskömmliche Finanzie­rung für Arztpraxen und Krankenhäuser seien dann aber „unabdingbare Voraussetzung“.

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) müsse die Modalitäten der speziellen sektorengleichen Vergütung nach Paragraf 115f per Rechtsverordnung festlegen – die mit den Berufsverbänden konsentierten Vorschläge der KBV habe man dem BMG übermittelt, mahnte Gassen.

„Man darf gespannt sein, ob das BMG seinen eigenen Ansprüchen, die Ambulantisierung zu fördern, gerecht wird und die gestalterische Kraft hat, die sogenannten Hybrid-DRG konsequent umzusetzen“, sagte Gassen.

Transformationsprozesse sind für den KBV-Chef aber nicht nur in der Krankenhauslandschaft und bei der Ambulanti­sierung notwendig. Handlungsbedarf sieht er auch im Bereich der Digitalisierung, im Zusammenspiel der Sektoren, in der Akut- und Notfallversorgung, in der ärztlichen und psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung sowie bei der Finanzierung der ambulanten Versorgung.

Das sich hauptsächlich auf Niedergelassene stützende ambulante System in Deutschland sei „noch“ enorm leistungs­fähig, so Gassen. Das werde wie selbstverständlich hingenommen, eine politische Anerkennung bleibe aber in der Regel aus. So schrumpfe die reale Vergütung seit Jahren, hinzu komme nun der hohe Inflationsdruck.

Bei anderen Berufsgruppen führe dies zu spürbarem Protest und in der Folge zu Tarifabschlüssen mit teilweise zwei­stelliger prozentualer Steigerung. Für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seien keine entsprechenden Kompensationen in Sicht.

Gebraucht würden Rahmenbedingungen, die es den Praxen erlaubten, ohne überbordende Regulierung die Men­schen zu versorgen und dafür eine ihrer Arbeitsleistung und Ausbildung entsprechende Vergütung zu bekommen, betonte Gassen. Man werde die eigenen Vorschläge, aber auch Forderungen weiterhin entschlossen und mit Nachdruck an die Politik herantragen.

aha/bee

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