Politik

GKV-Spargesetz: Auch nach Bekanntwerden der Änderungspläne bleiben Sorgen und Kritik

  • Montag, 6. Juli 2026
/picture alliance, Zoonar, Markus Grummt
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Berlin – Zuckersteuer, weniger Kürzungen am Bundeszuschuss, Änderungen bei Krankenhäusern, der ambulanten Versorgung, der Psychotherapie und der Pharmaindustrie: die Regierungskoalition plant Änderungen am GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Vehemenz der Kritik schwächt sich etwas ab, bleibt aber dennoch bestehen.

„Über 60 Änderungen zeugen davon, wie sehr um dieses Gesetz gerungen wird und wie schwierig die Suche nach Kompromissen ist“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Man müsse der Koalition zugutehalten, dass die Änderungen die inzwischen noch gewachsenen finanziellen Herausforderungen und einige wichtige Kritikpunkte am GKV-Sparpaket berücksichtigten.

„Eine Unwucht zulasten der Beitragszahlenden bleibt weiter bestehen. Aber immerhin hat man die beabsichtigten Belastungen bei den Zuzahlungen und bei der Familienversicherung etwas abgemildert“, so Reimann. Unwuchten sieht auch weiterhin Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e.V. „Dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Kürzung des Bundeszuschusses um zwei Milliarden Euro zumindest teilweise zurückgenommen wird, ist zwar ein Erfolg der Bundesgesundheitsministerin, der aber an der Grundkritik nichts ändert“, sagte er.

So solle die Kürzung im Jahr 2027 auf 1,35 Milliarden Euro und im Jahr 2028 auf 1,55 Milliarden Euro begrenzt werden. Der Bundeszuschuss sei aber die pauschale Abgeltung für versicherungsfremde Leistungen der GKV und dürfe nicht nach Kassenlage von der Politik willkürlich gekürzt werden.

Hohnl betonte, wichtig sei die Anhebung der Beiträge für Bürgergeldbeziehende beziehungsweise Grundsicherungsempfänger um 750 Millionen Euro. Ab 2027 soll der Betrag auf eine Milliarde Euro steigen und bis 2031 sukzessive auf 2,75 Milliarden Euro anwachsen. Das sei ein deutlich verbesserter Schritt, allerdings sei das Ziel liegt noch weit entfernt.

„Die Finanzierung der gesamtgesellschaftlichen Aufgaben wie die Gesundheitsversorgung von Grundsicherungsempfängern gehört in die Verantwortung des Bundes und darf nicht weiter zulasten der Versichertengemeinschaft verschoben werden“, sagte Hohnl. Deshalb reiche auch dieser Schritt angesichts der tatsächlichen Kosten von rund zwölf Milliarden Euro jährlich weiterhin nicht aus.

Positiv für den IKK-Chef ist es, dass sich keine weitere Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze – wie sie zwischenzeitlich diskutiert wurde – in den Änderungsanträgen wiederfindet. „Damit sind immerhin keine zusätzlichen Belastungen für die Versicherten geplant.“

„Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung“, sagte Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Aber ob damit die Beiträge stabil bleiben könnten, sei „noch nicht gesichert“.

Mit der nun offenkundig geplanten leichten Erhöhung der Zahlungen des Bundes für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden erkenne der Bund zwar einmal mehr seine Verantwortung für diese Sozialleistung an. „Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Löwenanteil dafür weiterhin von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung gestemmt wird. Gegen diese grobe soziale Ungerechtigkeit haben wir geklagt und die Klage läuft selbstverständlich weiter“, so Blatt.

Sorge habe er auch, dass durch den Druck der Bundesländer der Sparbeitrag der Kliniken nochmal geringer ausfallen werde. Mit einem aktuellen Ausgabenanstieg von mehr als neun Prozent seien die Krankenhausausgaben weiterhin ein zentraler Treiber für die Krankenkassenbeiträge.

Schonprogramm für die Pharmaindustrie

Kritik übt Blatt am „Schonprogramm für die Pharmaindustrie“. Der dynamische Herstellerabschlag falle weg, stattdessen soll es mit „nur 15,5 Prozent einen starren Abschlag geben, der hinter den 17 Prozent zurückbleibt, die es in der Vergangenheit bereits gegeben hat“, so der Chef des GKV-Spitzenverbands. „Hier wird Einsparpotenzial an die Pharmaindustrie verschenkt.“

Die Industrie sieht das ganz anders. Aus Sicht von Pharma Deutschland nimmt die Bundesregierung mit dem Gesetz statt angekündigter Nachbesserungen erhebliche zusätzliche Schäden für den Pharmastandort Deutschland in Kauf, ohne die Gesundheitsfinanzierung und -versorgung strukturell verbessert zu haben.

Damit verschlechtern sich die Rahmenbedingungen für innovative Arzneimittel in Deutschland weiter, betont der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa). Angesichts des zunehmenden internationalen Wettbewerbs um Forschung, Entwicklung und Produktion sei das „ein falsches Signal“.

„Unternehmen, die heute über Forschungsstandorte und Produktionsanlagen entscheiden, tun das auf Sicht von Jahren. Wer die Investitionsrechnung für Deutschland so systematisch verschlechtert, wird das in konkreten Entscheidungen sehen – und diese lassen sich nicht mehr umkehren“, sagte vfa-Präsident Han Steutel.

Es gebe Abgeordnete und andere politische Entscheidungsträger, die das verstanden und mit viel Einsatz für Verbesserungen gekämpft hätten. „Leider konnten sie sich nicht durchsetzen“, betonte er. Die Äußerungen sind vor allem Interessant, weil es auch einen Änderungsantrag von den Spitzen der Unions- und SPD-Fraktion zum Gesetz gibt, die der Industrie darin mit Standortklauseln entgegenkommt.

Das Märchen von der Standortsicherung trägt nicht, denn profitieren würden internationale Konzerne, sagte Ates Gürpinar, Sprecher für Gesundheitsökonomie der Fraktion Die Linke im Bundestag.

Er sprach von einem parlamentarischen Offenbarungseid, ein Gesetz mit Milliardenfolgen im Hauruckverfahren durchs Parlament zu drücken und auf den letzten Metern noch Geschenke an die Pharmaindustrie einzubauen. Industriepolitik habe im System der gesetzlichen Krankenversicherung nichts zu suchen.

Die Grünen kritisierten, dass der umfangreiche Änderungskatalog mit 64 Änderungen auf 278 Textseiten den Oppositionsfraktionen erst am späten Sonntagabend kurz vor Mitternacht zugegangen sei. „Eine sorgfältige Beratung der umfassenden Änderungsanträge mit weitreichenden Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung, die Krankenhäuser und ihrer Beschäftigten ist so kaum zu gewährleisten“, sagte Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic.

Man fordere die Koalition auf, für ein angemessenes, sorgfältiges Beratungsverfahren im Parlament Sorge zu tragen. „Das GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz ist ein Paradebeispiel für das schlechte Handwerk dieser Bundesregierung“, so Mihalic.

may/afp

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